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    Hi, tut mir leid für Deine Wohnung, aber Du hast - ebenso wie der Vermieter - eine bindende Willenserklärung abgegeben, es ist zu einer Einigung gekommen, die Rechtskraft hat. Die entspr. Verordnungen bzw. Gesetze regeln u.a. die Verfahrensweisen, wenn der Vertrag einseitig von einer Partei gekündigt wird - wenn sich jedoch beide Parteien im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte einig werden, dann ist das selbstverständlich rechtsverbindlich. Ich würde daher empfehlen, dass Du mit dem Vermieter einf…