Verfassungsbeschwerde...
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this world can turn me down, but I won't turn away
and I won't duck and run, 'cause I'm not build that way -
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Servus,
auch wenn ich schon lange nicht mehr zocke, hier ein netter Link, passend zum Thema:
itc3.napier.ac.uk/e-petition/b…ion.asp?PetitionID=687%20
Ich hoffe einige werden sich anschliessen
Frohes Fraggen
Ax0l0tl -
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this world can turn me down, but I won't turn away
and I won't duck and run, 'cause I'm not build that way -
da derzeit persönlich in schäublich umgewandelt wird, stehen derzeit nur die online ausgaben des gg zur verfügung.
zur leichten einfuehrung in die neuen syntax, empfehlen wir mit einfachen sätzen zu beginnen.
mein schäublicher pc.
mein schäublicher schlaf.
mein schäublicher ärger.
mein schäublicher tod.EDV - Einer Der Verdächtigen -
datenschutz-ist-buergerrecht.de/deine-daten-gehoeren-dir
Damit kann man zumindest den privaten Datensammlern eine schöne Zusatzarbeit machen.Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Urquhart“ ()
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So mal wieder was neues
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Dienstag, den 15. Dezember 2009 ab 10:00 Uhr über die Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung
vorratsdatenspeicherung.de/sta…assungsbeschwerde_de.html -
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Mandantenrundschreiben – zur Verfassungsbeschwerde Vorratsdatenspeicherung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben sich mit 34.450 weiteren Antragstellerinnen und Antragstellern an der Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung beteiligt und mich mit Ihrer Vertretung beauftragt. Damit haben Sie mitgeholfen, ein eindrucksvolles Signal gegen den bisher größten Angriff auf das Recht jedes Bürgers auf Privatheit und unbeobachtete Kommunikation zu setzen. Zu den Antragstellern unserer Verfassungsbeschwerde gehören auch Abgeordnete aller demokratischen Parteien.
Weitere Verfassungsbeschwerden wurden von bekannten FDP-Politikern, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Hirsch, und zahlreichen Bundestagsabgeordneten der Fraktion „Die Grünen“, vertreten durch Prof. Dr. Schneider, eingelegt.
Endlich ist es so weit und das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 15.12.2009 die Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung.
Was ist bisher geschehen?
Das Bundesverfassungsgericht hat mit mehreren einstweiligen Anordnungen seit dem 11.03.2008 Auskünfte über die auf Vorrat gespeicherten Telekommunikationsdaten erheblich eingeschränkt, die Vorratsdatenspeicherung selbst aber vorläufig zugelassen.
Praktisch heißt das, dass zurzeit alle Verbindungsdaten von Telefongesprächen, Telefaxen, E-Mail-Abrufen und Internetnutzungen gespeichert werden, Auskunft hierzu wird aber nur unter einschränkenden Voraussetzungen erteilt.
Für alle von Ihnen, die sich über das Verfahren und aktuell über den Verlauf der mündlichen Verhandlung informieren wollen, werden auf der Webseite des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung Informationen angeboten:
verfassungsbeschwerde.vorratsdatenspeicherung.de
Am 15.12.2009 wird unter dieser Adresse ab 8 Uhr eine Pressekonferenz der Beschwerdeführer zu sehen sein und wird ab 10 Uhr live aus der Mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts berichtet werden. Darüber hinaus wird der Arbeitskreis am 15.12.2009 einen öffentlichen Informationsraum in Karlsruhe bereitstellen. Sitzplätze im Gerichtssaal sind leider keine mehr vorhanden!
Weitere Informationen zum Verfahren erhalten Sie auch auf meiner Seite: starostik.de.
Mit freundlichem Gruß und
bestem Dank für Ihre bisherige Unterstützung bin ich Ihr
Meinhard Starostik
Rechtsanwalt -
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So, hier mal was neues dazu
Zitat von KSTA.DE
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Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Karlsruher Richter erklärten die Regelung zur Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten für nichtig.
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