Umsatzsteuer Voranmeldung

    ACHTUNG dies ist das ALTE Forum!!

    Das neue gibt es unter https://discourse.bohramt.de!

      Umsatzsteuer Voranmeldung

      Mal eine Frage an alle hier die Selbständig sind und Vorsteuererklärung machen müssen.
      Ich hab im März mein Gewerbe angemeldet. Anmeldung geplant als Kleingewerbe mit Vorsteuerbefreiung weil der Umsatz laut meiner Einschätzung im ersten Jahr unter 17500 Euro bleibt.
      Zwei Monate später schickt das Finanzamt einen Fragebogen auf dem der jährliche Umsatz geschätzt werden soll. Just zu dem Zeitpunkt zieht mein Umsatz stark an. Explodiert geradezu, jenseits von gut und böse geht das Kleingewerbe dahin. Keine Rede mehr von Umsatzsteuerbefreiung. Das Amt will jetzt monatlich eine Umsatzsteuer Voranmeldung sehen.
      Steuerberater sieht meine Bilanzen und bietet an, mir den ganzen Finanz & Steuerkram abzunehmen, für bescheidene 100 Euro im Monat.
      Also ist ja wohl ein bissel übertrieben, daher selbst hingesetzt und eine Umsatzsteuerkonforme Buchhaltung mit entsprechenden Rechnungswesen aus dem Boden gestampft.
      Dann vor drei Tagen per Elster Umsatzsteuer von März bis Juli an das zuständige Amt gemeldet.
      Nach meinen Berechnungen müsste ich was nachzahlen.
      Jedoch finde ich heute eine hohe Erstattung auf meinem Konto vor.
      Das Amt hat den gesamten Überschuss der letzten 5 Monate mit einem Schlag erstattet aber nicht die Umsatzsteuer Vorrauszahlungen meinerseit gegengerechnet. Facto haben dir mir nun sämtliche Umsatzsteuer die ich an Lieferanten gezahlt habe erstattet aber nicht die von mir erhobenen Steuern eingefordert. Normalerweise hätte ich was nachzahlen müssen.
      Oder kommt das erst bei der Jahresabrechnung?
      Gibs hier jemanden der was dazu sagen kann?
      Mach Dir keinen Kopf, die wissen manchmal selbst nicht was sie wollen. Oder der eine Sachbearbeiter hat dem anderen die nötigen Unterlagen noch nicht weitergegeben. Oder es handelt sich um einen Erhebungsfehler. Oder man hat noch auf neue Festsetzungsgrenzen gewartet. Oder unsinniges Argument 1 oder 2 oder 3 oder 4.
      Irgendwann wirst Du es als unglaublich empfinden dass das doch alles irgendwie läuft bei dem ganzen durcheinander.Die Umsatzsteuervorrauszahlung musst Du normalerweise leisten und die rechnen das monatlich auf, für Dich sollte das nur ein durchlaufender Posten sein (im Model). Aber wenn der Steuerberater das für schlappe 100 € macht und Du kannst es Dir erlauben, dann greif zu. Das ist eine unendliche Geschichte mit dem Finazamt. 100 € ist es wert sich den ärger zu sparen, glaube mir, es ist immer das selbe und hört niemals auf. Es ist zum Haare raufen, also lass jemanden die Haare raufen der drauf steht.
      Atomenergie lässt sich weder zivil noch militärisch nutzen.
      (Nikola Tesla, Physiker u. Elektrotechniker, [1856-1943])

      Ischbaal danke für deine aufmunternden Worte. Da spricht die geballte Erfahrung, also einfach abwarten und den glauben an das deutsche Steuerrecht nicht verlieren. :rolleyes:
      Das Geld wird zwischengeparkt und dem Amt auf anforderung zurückgezahlt. Ich bin mir sicher das die das recht schnell merken.
      Nichts zu danken, im aufmuntern bin ich weltklasse ;)

      Ganz wichtig ist das Du wirklich penibel Buch führst. Am wichtigsten sind die Sachen die die Umsatzsteuerzahllast im nachhinein schmälern. Wenn Du Deine Ware zum Beispiel zurückforderst, weil nicht gezahlt wird, Du nachträglich Rabatte gewährst, weil jemand das Teil irgendwo anders billiger gesehen hast, oder etwas kaputt gegangen ist usw. Sowas kann ja immer mal passieren, auch den besten. Also bewahr alles sorgfälltig auf. Das selbe gilt natürlich umgekehrt für die Vorsteuer.

      Richte Dich darauf ein, das sollte mal ein Prüfer kommen der sich darauf stürzt, und solange sucht bis er was findet. Die müssen das tun, weil die alle eine jährliche Zielvorgabe haben was die gefälligst zu finden haben. Dafür können die selber nix, so sind die Regeln. Also kannst Du ihm schon einen Kaffee geben. Solange es sich um kleine Beträge handelt reißen die Dir auch nicht den Kopf ab.

      Wenn Du wirklich die 100 € für die Steuerberaterhilfe nicht ausgeben willst (was ein guter Preis ist wie ich finde), dann schau das Du sobald Du es Dir erlauben kannst eine anständige Umsatzsteuervorrauszahlung leistest. Das gibt was Sicherheit und inneren Frieden.
      Atomenergie lässt sich weder zivil noch militärisch nutzen.
      (Nikola Tesla, Physiker u. Elektrotechniker, [1856-1943])

      Also ich kann dir wirklich nur raten, daß von einem machen zu lassen. Wie schon erwähnt, sind 100 Euro im Monat für den ganzen Ärger den man hat und der nie enden wird, sehr fair. Und als Laie sieht man da nicht wirklich immer durch bei dem was die machen und haben wollen.

      Ich hatte so ein Fall im Bekanntenkreis auch schon und im neuen Jahr kam dann die dicke Nachzahlung. Du machst das schon richtig das Geld erstmal zu parken, denn ich glaube auch das die nochmal auf dich zukommen

      100€ p.m. ist ein ganz passabler preis, die meisten berater bemessen das sowieso nach umsatz/aufwand. wir haben uns damals für die variante entschieden, es nach einem eingehenden beratungstermin selbst zu machen (allerdings wollte unser SB etwas mehr p.m.) und am ende des jahres die einnahmen-überschuss-ermittlung von unserem steuerberater machen lassen. je nach aufwand kommen für diesen teil nämlich nochmal ca. 400+ € auf dich zu.
      den monatlichen krams kann man bei einigermaßen sauberer buchhaltung (eine krux) auch mit den gängigen buchhaltungssoftwares und elster-online ganz locker selbst leisten. das ist dann ein zeitaufwand von 3-4 stunden im monat. wenn dir das die 100 tacken wert ist, dann lass es machen. aber zusammentragen musst du deine ganzen belege für den SB sowieso, d.h. der anlaufaufwand ist für dich ohnehin da.

      ansonsten kann ich ischbaal nur vollkommen recht geben...du bist beim finanzamt ne nummer...und jede nummer wird abgearbeitet, fragt sich nur wie schnell/langsam die mühlen des jeweiligen finanzamts mahlen... ;)
      Also das hat sich alles aufgeklärt - läuft jetzt alles.
      Danke für die Antworten.

      Eine kleine Frage noch an die Experten.
      Mit Abgabe der monatlichen Vorsteuererklärung wird ja praktisch jeden Monat ein Betrag zur Überweisung an das FA fällig.
      Es sei denn man kauft massig Ware ein die dann ins Umlaufvermögen fällt oder Betriebsmittel wo man sich die Umsatzsteuer zurück holen kann.

      Regelfall ist aber das man Vorsteuerbeträge abführen muss.
      Wie sind diese Summe in der monatlichen Gewinn oder Verlustbilanz zu führen.

      Beispiel
      1000 Euro Gewinn vor Steuer.
      Vorsteuereklärung = 300 Euro sofort ans FA zu zahlen.

      Kann man diese 300 Euro vom Gewinn abziehen und einen realen Monatsgewinn von 700 Euro ausweisen?
      Hmm zur Frage selbst machen oder nicht: Mein Bruder ist jetzt seit einem Jahr selbstständig und hat sich organisiert das selbst zu machen- allerdings nicht alleine. Es gibt da eine Software wo du Umsatz und andere Daten einträgst die dir dann die Erklärung recht unkompliziert ausspuckt.
      Allerdings weiß ich nicht genau welche er verwendet. Googel und such' dir 'ne gute raus wäre meine Empfehlung.
      Original von Zahni

      Eine kleine Frage noch an die Experten.
      Mit Abgabe der monatlichen Vorsteuererklärung wird ja praktisch jeden Monat ein Betrag zur Überweisung an das FA fällig.
      Es sei denn man kauft massig Ware ein die dann ins Umlaufvermögen fällt oder Betriebsmittel wo man sich die Umsatzsteuer zurück holen kann.

      Regelfall ist aber das man Vorsteuerbeträge abführen muss.
      Wie sind diese Summe in der monatlichen Gewinn oder Verlustbilanz zu führen.

      Beispiel
      1000 Euro Gewinn vor Steuer.
      Vorsteuereklärung = 300 Euro sofort ans FA zu zahlen.

      Kann man diese 300 Euro vom Gewinn abziehen und einen realen Monatsgewinn von 700 Euro ausweisen?


      Monatlich ist ja voll stressig. Ich mach sie Quartalsmäßig.
      Und ich würde nie auf die Idee kommen das alles ohne Steuerberater zu machen. Der Krempel ändert sich jedes Jahr und letztendlich sind SB kosten Aufwand. Da mach ich den Krempel doch nicht selbst. Auch wenn ich bilanzieren gelernt habe, so ist die Bilanz doch ziemlich aufwändig und nicht mal eben erstellt. Software hin oder her. Und auch diese muss für gutes Geld up 2 Date gehalten werden. Ich hatte schon eine Prüfung und bin froh, dass die nicht bei mir zuhause waren, sondern sich bei meinem SB um den Krempel kümmern mussten. Der konnte auch alles 3mal besser regeln und so lief alles zufrieden stellend ab.

      Weiterhin alles Gute für deine Selbstständigkeit.
      Original von Zahni
      Also das hat sich alles aufgeklärt - läuft jetzt alles.
      Danke für die Antworten.

      Eine kleine Frage noch an die Experten.
      Mit Abgabe der monatlichen Vorsteuererklärung wird ja praktisch jeden Monat ein Betrag zur Überweisung an das FA fällig.
      Es sei denn man kauft massig Ware ein die dann ins Umlaufvermögen fällt oder Betriebsmittel wo man sich die Umsatzsteuer zurück holen kann.

      Regelfall ist aber das man Vorsteuerbeträge abführen muss.
      Wie sind diese Summe in der monatlichen Gewinn oder Verlustbilanz zu führen.

      Beispiel
      1000 Euro Gewinn vor Steuer.
      Vorsteuereklärung = 300 Euro sofort ans FA zu zahlen.

      Kann man diese 300 Euro vom Gewinn abziehen und einen realen Monatsgewinn von 700 Euro ausweisen?


      Nicht Gewinn, sondern Umsatz lautet das Zauberwort.

      Dein Beispiel:
      1000 Euro Brutto-Umsatz vor Steuer
      300 Euro Mwst. ans FA abgeführt (eigentlich sind 19% von 1000 190 Tacken)

      macht 700 Euro Netto-Umsatz (Nach Adam Riese eigentlich 810)

      Dein Gewinn wird erst am Ende des Jahres in der "Einnahmen-Überschuss-Rechnung" ermittelt, die man auch als Gewinn-Ermittlung oder Jahres-Abschluss-Rechnung bezeichnen kann.

      Jetzt kannst du die monatliche Vorsteuer noch drücken, indem du Ausgaben hast, die du abrechnen kannst. Dazu zählen größere Anschaffungen (Firmenwagen - längerfristig abrechenbar), aber auch kleinere (Büro-Räume, Telefon-Kosten, Technik, Büro-Material, Spesen, Fahrtkosten - nur im jeweiligen Zeitraum abrechenbar). Diese Abschreibungen solltest Du turnusmäßig (ist unterschiedlich) zurückerstattet bekommen. Voraussetzung: Du musst sie natürlich mit einreichen. ;)