Hallo mal an die Experten und Rechtskundigen hier - speziell Zwischenhandel.
Habe bisher Ware zu folgender AGB Klausel bezogen
Großhändler AGB alt
(7) Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Anlieferung der Ware.
Nun hat der Händler seine AGB geändert.
Lieber Business-Kunde!
Wir haben unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen überarbeitet.
(7) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Anlieferung der Ware.
Bitte unterschrieben mit ihrem Firmenstempel an uns zurück.
Gültig ab 17.10.07
Erstaunlich, oder?
Da wird ebend mal so ein ganzes Jahr Gewährleistung gestrichen.
Nachfrage dazu wird so beantwortet.
es war für unsere Geschäftsleitung keine leichte und sicher auch keine schöne Entscheidung - aber in einem immer härter umkämpften Etailer-Markt blieb einfach kein Spielraum für Geschäftsbedingungen, die deutlich über den gesetzlichen Bestimmungen liegen. Im Fall der Gewährleistungsänderung diktiert auch der Markt selbst diese Entscheidungen mit. Aus diesem Grund hat sich unsere Geschäftsleitung entschlossen, mit anderen Anbietern gleich zu ziehen und die Gewährleitungsregelung neu anzupassen. Ich bitte um Ihr wertes Verständnis.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Man kann seinen Hauptlieferanten nicht einfach so wechseln, aber was ist zu tun?
Ist es wirklich so das zunehmend die Gewährleitung vom Großhandel gekürzt wird, gibt es Erfahrungen dazu und wie soll man sich verhalten?
Habe bisher Ware zu folgender AGB Klausel bezogen
Großhändler AGB alt
(7) Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Anlieferung der Ware.
Nun hat der Händler seine AGB geändert.
Lieber Business-Kunde!
Wir haben unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen überarbeitet.
(7) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Anlieferung der Ware.
Bitte unterschrieben mit ihrem Firmenstempel an uns zurück.
Gültig ab 17.10.07
Erstaunlich, oder?
Da wird ebend mal so ein ganzes Jahr Gewährleistung gestrichen.
Nachfrage dazu wird so beantwortet.
es war für unsere Geschäftsleitung keine leichte und sicher auch keine schöne Entscheidung - aber in einem immer härter umkämpften Etailer-Markt blieb einfach kein Spielraum für Geschäftsbedingungen, die deutlich über den gesetzlichen Bestimmungen liegen. Im Fall der Gewährleistungsänderung diktiert auch der Markt selbst diese Entscheidungen mit. Aus diesem Grund hat sich unsere Geschäftsleitung entschlossen, mit anderen Anbietern gleich zu ziehen und die Gewährleitungsregelung neu anzupassen. Ich bitte um Ihr wertes Verständnis.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Man kann seinen Hauptlieferanten nicht einfach so wechseln, aber was ist zu tun?
Ist es wirklich so das zunehmend die Gewährleitung vom Großhandel gekürzt wird, gibt es Erfahrungen dazu und wie soll man sich verhalten?