Mietrecht, Problem bei Wohnungskündigung! Experten gesucht!

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      Mietrecht, Problem bei Wohnungskündigung! Experten gesucht!

      Hallo zusammen,

      ich habe ein Problem mit meinem Vermieter.

      Es geht darum das ich vor ca. 5 Wochen mit meiner Freundin die Wohnung gekündigt habe, danach haben wir auf unsere Kosten die Wohnung in die Zeitung gesetzt. 5 Leute waren da und habne sich die Wohnung angesehen, 3 davon wollten sie haben.

      Mein Vermieter sagte einem zu, mit dem Vorbehalt, dass er sich bis zu Wochende entscheiden würde (also innerhalb von 5 Tagen) weil ja noch m ehr Leute kommen könnten. Es kamen aber keine weiteren Leute!

      Unfassbarer Weise hat er dann bei dem chef des Wohnungsanwärters angerufen und gefragt "wie der so ist"...aber den eigentlichen Nachmieter erst 2-3 Tage später erreciht, der hat dann direkt die Wohnung abgesagt! was ich übrigens auch getan hätte wenn mein zukünftiger vermieter meinen chef anruft ;)

      jetzt ist es so das wir zum !. November keinen Nachmieter haben und auf der Miete sitzen bleiben! Meiner Meinung nach eindeutig die Schuld meines Vermieters! Ich habe beim Mieterbund angerufen, die dürfen keine Auskunft geben, weil ich kein Mitglied bin und die sich durch eine Auskunft strafbar machen! Ausserdem habe ich gehört das wenn man 3 Nachmieter gefunden hat, man aus der Sache raus ist, weil das genug Anwärter wären. Stimmt aber nicht, ist nur ein Gerücht!

      Was kann ich tun damit ich die nächste Miete nicht bezahlen muss?
      ich kann dir, wie zahni neulich, auch in diesem fall dieses forum hier empfehlen:

      recht.de/phpbb/

      Du kannst davon ausgehen, dass da richtige experten unterwegs sind. Geh unter "Mietrecht" und schilder da dein problem. Nur musste drauf achten, dass du das ganz allgemein beschreibst, weil die offiziell keine individuellen Beratungen geben dürfen. Also schreib "Vermieter A macht folgendes, was kann Mieter B nun machen?"

      innerhalb von ein paar minuten müsstest du deine antwort bekommen haben.
      Von mir gibts Comics!

      "Wenn wir einen Menschen hassen, so hassen wir in seinem Bilde etwas, was in uns selber sitzt. Was nicht in uns selber ist, das regt uns nicht auf." - (Hermann Hesse: Demian)
      ich denke mal, auf die art, wie du da geschrieben hast, wirste dort keine antwort bekommen, außer vielleicht die aufforderung, dich an die forenregeln zu halten.

      wie gesagt: ALLGEMEIN schildern. So als ob du einen hypothetischen Fall beschreibst.
      guck dir die anderen problemfälle da an. Die schreiben auch immer nur mit "A" und "B" oder höchsten mal ein "Mieter Meyer hat folgendes problem: ..."

      Original von recht.de
      Beiträge, die gegen geltendes Recht verstoßen, dürfen wir nicht tolerieren.

      Dazu gehört insbesondere die unerlaubte Rechtsberatung, wie sie durch das deutsche Rechtsberatungsgesetz verboten ist. Was bedeutet das für dieses Forum? Ganz einfach gesagt: Das Forum Deutsches Recht ist nicht dazu da, Ihnen den Gang zum Anwalt zu sparen. Sie können hier Hintergrundinformationen und Erläuterungen von Fachleuten bekommen sowie von Erfahrungen anderer Mitglieder profitieren - individuelle Rechtsberatung ist nicht möglich. Das wäre auch nicht sinnvoll, da niemand alle Einzelheiten Ihres Anliegens aus der Ferne richtig beurteilen kann.

      Wenn Sie eine Frage stellen, schreiben Sie so genau wie möglich, worum es Ihnen rechtlich geht, was das Rechtsproblem ist, das Sie interessiert. Wenn Sie das richtig machen, können Sie in den meisten Fällen die konkreten Namen, Daten, Orte Ihres Problems weglassen und durch Platzhalter wie z.B. "Person A", "Firma B", "Ort C" ersetzen.
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      Kündigung/Nachmieter

      Hallo,

      wenn Du eine Beratung durch einen RA möchtest, kannst Du mir gerne eine PN schreiben. Vielleicht hast Du ja eine Rechtsschutzversicherung für mietrechtliche Angelegenheiten. Hier im Forum kann ich Dir aus haftungs- und standesrechtlichen Gründen leider keine verbindliche Auskunft erteilen, zudem müßtest Du den Mietvertrag einmal vorlegen wegen der Kündigungsfristen.

      Wenn Du Dich in Eigenleistung informieren willst, dann gehen in eine (große) öffentliche Biblitothek oder an die Uni und suche Dir einen Kommentar zum BGB, am besten den "Palandt" und schaue dort mal in der Kommentierung zu § 537 ;)

      Viel Erfolg!

      Achja, Du kannst ja auch in eine gut sortierte große Buchhandlung gehen (z.B. Hugendubel) und dort mal in den Palandt schauen....zu Prüfzwecken ;)
      "Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei."

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „Pissmemme“ ()

      ich habe es nicht so gepostet wie hier killerteddy, hab mich an deine empfehlung, es allgemein zu halten, gehalten. habe auch schon antworten bekommen.

      und siehe da, ich habe es, wie es fragfutter schon sagte pech gehabt.

      das war meine frage:

      Was kann man tun damit die nächste Miete nicht bezahlen werden muss?


      Antwort:
      Gar nichts, die Miete ist bis zum Ende des Mietvertrages zu zahlen. Die Gerichte sehen in 3 Monate Kündigungsfrist keine besondere Härte für Mieter. Der VM muss keinen Nachmieter akzeptieren, ausser er ist vertraglich dazu verpflichtet. Wenn er sich nun freundlicherweise darauf einlässt und einen akzeptiert ist das Glück für den Mieter. Wenn nicht dann hat der Mieter Pech gehabt und muss die Miete eben bis zum Ende des Vertrages zahlen.



      tja, so ´n scheiss, das heisst dann mal über 600euro in den wind geschossen! ;( :schluck:


      edit: danke für das angebot Pissmemme aber ich glaube das hat sich schon erledigt...

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „kritzel“ ()

      jo so siehts aus das mietsrecht in deutschland sieht eine 3 monatige kündigungsfrist als vertretbar an (es sein denn ander im vertrag geregelt)



      und falls du sonst fragen hast diesbezüglich kannste in dein bürgeramt gehen und dort gibts in den meisten fällen eine kostenlose rechtsberatung



      oder trittst in den mieterbund ein, so teuer is das nich ich war da auch mal jahrelang drin is ganz geil kostenlose rechtsberatung und die haben hamma anwälte die immer was rausholen



      hab mal weil unser hausflur scheisse aussah miete gelindert um 7 prozent


      und vor kurzem hab ich von meiner vermietungsgesellschaft mal 250 euro bekommen weil ich kleine risse in einer wand hatte



      alles nach besprechung mitm mieterverein bzw. mieterbund



      und der vermieter darf schon entscheiden wer bei im einziehen darf


      manuuu 8o
      6 million ways to die but only 1 to life :rolleyes:

      RE: Mietrecht, Problem bei Wohnungskündigung! Experten gesucht!

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      Möchte dazu mal anmerken daß Vermieter in den letzten Jahren erhebliche Probleme mit Mietnomaden und sonstigen Mietprellern haben. Da muß man heute einfach vorsorgen. Das nimmt nämlich ganz schnell existzenzbedrohende Dimensionen an.
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      Das ist ja alles zutreffend, was im Allgemeinen hier geschrieben wurde: Mietnomaden, Mietpreller etc.pp. Stimmt! Für den Vermieter ist das sehr aufwendig seine Ansprüche dann gegen solche Mieter durchzusetzen. Meistens haben diese auch schon vorher eine eidestattliche Versicherung abgegeben: "Greif mal einem nackten Mann in die Tasche." Da wird oft das gute Geld den schlechten Forderungen hinterhergeworfen.

      Und im Übrigen gilt ja auch "pacta sunt servanda".

      Trotzdem ist immer eine Einzelfallbetrachtung angezeigt. Fragestellung: Gibt es evtl. Individualvereinbarungen (mündliche Nebenabreden) zwischen den Parteien, die über den (meist) Formularmietvertrag hinausgehen? Oft vereinbaren Vermieter und Mieter etwas beim Vertragsschluß und vergesen die Vereinbarung im Vertrag zu fixieren. Soweit es keine doppelte Schriftformklausel im Mietvertrag gibt, ist das dann ein Problem der Beweislast im Prozess (wenn es dazu kommen sollte).

      Im Zweifelsfall ist eine individuelle Rechtsberatung durch nichts zu ersetzen.

      @Kritzel:
      Achja, viele Vermieter verwenden immer noch Mietvertragsvordrucke mit Renovierungsklausel. Eine solche ist bereits seit längerem nach BGH-Rechtsprechung unwirksam (BGH VIII ZR 308/02). Liegt eine unwirksame Renovierungsklausel vor, so hat der Mieter, der vertrauend auf die Wirksamkeit dieser Klausel renoviert hat, einen bereicherungsrechtlichen Ausgleichsanspruch. Der Vermieter muss dann den Wert der ihm ersparten Aufwendungen für die Renovierung herausgeben.

      Könnte ja sein, dass Dein Vermieter auch solche Vordrucke verwendet ;)
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