PS3 kaputt Media Markt bietet keine Gewährleistung HIIIIILFE!!!

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      PS3 kaputt Media Markt bietet keine Gewährleistung HIIIIILFE!!!

      Hallo erstmal,

      also ich hab letztens zu Hause gezockt, meine ps3 hat gefreezt und ich hab sie aus- und dann wieder eingeschalten. Nachdem ich diese Meisterleistung vollbracht hatte, wollte ich weiterzocken doch oh schreck, die ps3 hat mein spiel nicht mehr erkannt. Ich hab dann alle meine anderen spiele ausprobiert und auch blu-rays aber nix ging mehr. Die ps3 hat zwar gestartet und auch den Startbildschirm und alles gezeigt, aber sie konnte keine Spiele oder blu-rays oder sonst was erkennen.
      Also bin ich mit dem Grill zum Media Markt gefahren, hab es denen auf den Tisch gelegt beim Kundenservice und gesagt das Teil geht nicht mehr. Antwort von denen war das die Garantie von Sony nur 1 Jahr gilt (was mir auch bewusst war), doch als es dann um die Gewährleistung ging sagte der Herr mit den eckigen Zähnen (hat ausgesehen wie wenn er ein holzgebiss hätte, noch nie ne Zahnbürste gesehen.....) das ich beweisen müsste das das Gerät schon vorher kaputt war. Ich antwortete ihm darauf nur "wie soll ich das denn bitte beweisen?" und er kam nur sehr trocken rüber "gar nicht...".
      Er hat mir dann angeboten das er bei Sony um Kulanz nachfragen könnte, also das sie mir für ein weiteres Entgeld mein Gerät reparieren oder austauschen könnten, da er aber erst bei diesen Herren anfragen wird diesbezüglich wird es ungefähr ne Woche dauern bis ich weiß was Sache ist.
      Als ich dann wieder zu Hause war und die Wut mithilfe von 3 Steaks und 5 Semmeln runtergeschluckt hatte dachte ich noch einmal über dieses Gewährleistungszeug nach, ich fragte auch meine Schwester (hat bwl studiert und kennt sich ein bisschen mit BGB aus), und sie sagte mir das ich gar nix beweisen müsste und die Abzocker vom Media Markt mir in der Gewährleistungsfrist 2mal umsonst das gerät reparieren müssten und ich erst dann Anspruch auf ein Neugerät hätte (sie hatte gerade das BGB nich zur hand, das wusste sie nur so aus dem Stehgreif heraus, mit anderen Worten: sie war sich nicht sicher).

      Meine Frage an die BA Community ist jetzt: Kennt ihr euch mit sowas aus, bzw. ist euch sowas schon mal passiert und falls euch sowas mal passiert ist was soll ich dann bitte machen?

      PS: 1. Ich hab keine Ahnung ob es für solche Themen extra ein Offtopic gibt, wenn ja dann sorry. 2. Die Rechtschreibfehler entschuldige ich, aber ich war schon immer ne Niete in Deutsch
      Lache und die Welt lacht mit dir, weine und du weinst allein
      Also das mit dem "Beweisen" stimmt im Grunde schon:


      Beweislast
      Für die Beweislast gilt allgemein § 363 BGB: Hat der Käufer die Sache als Erfüllung angenommen oder im Werkvertragsrecht der Besteller die Sache abgenommen (§ 640 BGB), trifft den Käufer oder den Besteller die Beweislast für den Sachmangel, wenn sie Mängelansprüche geltend machen. Abweichend gilt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) teilweise nach § 476 BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung: Hier wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel bei der Übergabe vorlag. Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen.
      Da sich die Pflicht zur Gewährleistung aus dem Kaufvertrag ergibt, gibt diese auch nur Ansprüche gegen den Verkäufer, nicht aber gegenüber dem Hersteller oder Zwischenhändlern in der Lieferkette.



      Mangel
      Die Gewährleistung umfasst sowohl die Haftung für Sachmängel, d. h. Mängel in Bezug auf die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes, als auch für Rechtsmängel, wie z. B. das fehlende Eigentum (sofern kein gutgläubiger Erwerb möglich ist). Der Mangel muss bei Gefahrenübergang (also meist nach § 446 BGB bei Übergabe der Sache) vorliegen (§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB); jedoch können auch später auftretende Defekte Sachmängel sein, wenn sie schon bei Gefahrübergang im Keim angelegt waren (so genannte Keimtheorie). Es gibt allerdings keine allgemeine Regel, dass ein innerhalb eines gewissen Zeitraums nach Gefahrübergang auftretender Mangel bereits im Keim angelegt war.


      Ich entnehme deinem Post, dass du deine PS3 schon länger als ein Jahr bestizt und daher von Sony keine Garantieleistung mehr in Anspruch nehmen kannst.
      Aber falls du deine PS3 nocht nicht länger als 2 Jahre besitzt, dann hast du immer noch das Recht auf Gewährleistung vom Händler.

      Nach § 438 Abs. 1 Nr.3 BGB beträgt die Verjährungsfrist für die Ansprüche aus Gewährleistung seit 1. Januar 2002 im Regelfall zwei Jahre. Nur bei einem Privatverkauf (privat an privat) kann sie komplett ausgeschlossen werden; für gebrauchte Waren im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs (§ 474 BGB) sowie bei Verkauf von „Business to Business“ (B2B) kann die Gewährleistung gemäß § 475 Abs. 2 BGB einzelvertraglich oder in den AGB auf zwölf Monate verkürzt werden. Eine Verkürzung sowie ein Ausschluss (etwa bei Verschleißteilen) bei Neuwaren ist hingegen nicht möglich.


      Das Problem ist aber nun, dass sich Gewährleistung nur auf Mängel bezieht, die schon beim Kauf vorgelegen haben (siehe oben "Mangel"), d.h. du musst tatsächlich nachweisen, dass das Laufwerk oder was auch immer jetzt defekt ist, schon beim Kauf der PS3 defekt war bzw. im Ansatz schon fehlerhaft war. Das ist natürlich absolut schwierig bzw. unmöglich zu beweisen.
      In so einem Fall kann man tatsächlich nur auf die Kulanz des Herstellers hoffen, d.h. Sony würde dir die Reparaturkosten (zumindest zum Teil) erlassen oder sowas. Es wäre daher vielleicht auch sinnvoll mal beim Support von Sony direkt nachzufragen.

      Ich hoffe mal, dass ich mich korrekt an meine Privatrecht-Vorlesungen erinnert habe. Ist ja schon ne Ecke weg. :P
      Vielleicht kann ja jemand was ergänzen oder berichtigen, falls ich mich doch was übersehen haben sollte.
      Ich möchte allerdings darauf hinweisen, dass ich kein Jurist bin oder ähnliches.

      Ach ja, der Einfachheit wegen habe ich oben alles bei Wikipedia kopiert und mit meinem BGB und Aufzeichnungen abgegelichen. Ich habe auch mal die Links drin gelassen, falls sich jemand weitergehend informieren möchte.

      Aus eigener Erfahrung kann ich zum Beispiel von meinem elekrischen Rasierer berichten. Den habe ich damals nach Ablauf der Garantie und Gewährleistung zum Händler, wo ich den Rasierer gekauft hatte, gebracht, weil der Motor defekt war. Der Händler hat beim Hersteller nachgefragt und die haben mir auf jeden fall Kulanz eingeräumt. Daher wurde der Motor damals auf Kulanz gewechselt und mir nur 50% der Materialkosten in Rechnung gestellt (also auch keine Versandkosten oder anderes). Das war zum damaligen Zeitpunkt ca. 1/4 des Neupreises eines vergleichbaren Gerätes. Das Teil rennt immer noch. :)
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      So weit ich mich erinnere ist auch noch wichtig ob der Mangel zu endecken war. Also ob der Mangel hätte bemerkt werden können.
      An sowas kann ich mch dunkel erinnern, meine Hand dafür ins Feuer legen würde ich natürlich nicht.

      Was ich allerdings sicher weiß, ist das dee gesetzl. Gewährleistung 24 Monate beträgt. Darum würde ich mich selbst an Sony wenden, ein Versuch ist es wert.

      Und das mit der Beweislast stimmt auch nicht ganz, ich glaube das ist vor nicht allzu langer Zeit geändert worden und die Beweislast liegt jetzt eine bestimmte Zeit beim Verkäufer. Weiß aber nicht mehr wie lange.
      Kannst das ja mal googlen, hab ich jetzt keine Lust zu.
      Atomenergie lässt sich weder zivil noch militärisch nutzen.
      (Nikola Tesla, Physiker u. Elektrotechniker, [1856-1943])

      Wenn der Händler sich "quer stellt", versuch es echt mal bei Sony (Kulanz). Ich persönlich hab bei dem Unternehmen super Erfahrungen gemacht. Bei meiner Digicam ging der Vershcluss nicht mehr auf. Die Garantie war über 1 Jahr abgelaufen. Haben es dennoch kostenlos repariert. Das nenn ich mal kundenfreundlich :)

      erpel23 schrieb:

      Beweislast liegt nur 6 Monate beim Verkäufer, danach 1 1/2 Jahre beim Käufer.


      so ist das völlig korrekt.
      Trotzdem würde ich hier nicht direkt den Kopf in den Sand stecken. Ein Gespräch mit dem Filialleiter bzw dem Vorgesetzten des Supportmitarbeiters wäre nach diesem "kundenfreundlichen" Gespräch durchaus angebracht.

      Ansonsten bei Sony nachfragen. Ich denke, da wirst du Erfolg haben.

      :wink:
      pluggi
      media markt ist für mich :dead:

      lieber bezahl ich 100 € mehr und dafür wo anders....

      Lemmi : hallo, haben sie noch den mp3 player xxxxx ?
      Kundenfreundlicher mitarbeiter: NE
      Lemmi: aber er ist in ihrem sortiment oder ?
      KfM: ja
      Lemmi: können sie mir den bestellen?
      KFM: NE
      Lemmi: gibts den nimmer ?
      KFM: doch, aber kaufen sie einen den wir da haben!
      Lemmi: servus :P

      ich kann dasbis heute nicht glauben das mir sowas passiert ist...

      geh zu sony, von denen halte ich mehr.
      @Jackie , ich hatte im oktober genau das gleiche problem!!!
      Sony gibt nur 1 Jahr garantie, und mediamarkt kann dafür angeblich nichts...ich sag dir bei mir sind es genau die gleichen syymptome wie bei dir, und ein netter Arbeiter bei mediamarkt hat mir erzählt , das ein Konstruktionsfehler sei(unsere Symptome mit dem Laser). Doch leider gibt Sony dies nicht zu, und wir stehen dumm da, es kann jede Ps3 treffen(leider)

      Heute gehe ich zu mediamarkt und kaufe die PS3 slim und hoffe das es keine probleme gibt, dovch ich finde es bedenklich das ich für eine ps3 400euro ausgebe(was ja viel geld ist), und dann so verarscht werde
      Ich hab mal eine CT Sendung gesehen, in der das Thema erläutert wird. Du kannst dich ja mal im Archiv umschauen, ist garantiert ein Jahr her.



      heise.de/ct-tv/



      Wenn ich mich noch richtig erinnere ist das Problem bei der Gewährleistung die Nachweispflicht. Du musst nachweisen dass der Schaden ab Werk existiert hat. Problem an der Sache ist, dass dieser Nachweis nur von einen Gutachter erbracht werden kann und der definitiv mehr Geld kostet als ne PS3.



      Das was deine Schwester gesagt hat trifft nur auf einen Garantiefall zu. Wenn der Defekt nicht von Seiten des Verkäufers, bzw. der Firma nach ich glaube zwei Versuchen behoben werden kann, ist es möglich einen Ausgleich über ein Neugerät oder eine Auszahlung zu schaffen. Apple, bzw. Gravis war da so ein Kandidat bei dem ich sowas mal miterleben durfte.
      Hmm, der Thread is schon übelst alt, aber trotzdem danke das du noch was zur Hilfe reinschreibst schiessmichtot :D . Ich hab meine PS3 damals wieder zurückbekommen, repariert, Sony war kulant und ich musste nix dafür zahlen.
      Und @OmaUschke, das mit dem Konstruktionsfehler hab ich auch mitbekommen, und natürlich auch das Sony das nich zugeben will, sofern ich das mitbekommen habe sollten diese Probleme bei der Slim nich mehr sein.
      Nochmals vielen Dank das ihr diesbezüglich noch was in diesen Thread geschrieben habt, danke ;)
      Lache und die Welt lacht mit dir, weine und du weinst allein