Schlechte Erfahrung mit Onlineshops? Teilt euch mit und laßt andere nicht auch in die Falle laufen!

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      Schlechte Erfahrung mit Onlineshops? Teilt euch mit und laßt andere nicht auch in die Falle laufen!

      Hallo zusammen,

      ich hatte gerade wieder ein seltsames bzw. negatives Erlebnis in einem Onlineshop. Und damit euch nicht das gleiche passiert, wollte ich euch hier warnen.

      Ich hatte gestern morgen auf C&A Online einen dicken Einkauf gemacht. In Zeiten der Wirtschaftskrise hätte Acandor sich über diesen Einkauf gefreut. Mit Abschluß des Einkaufes habe ich meine favorisierte Bezahlungweise ausgewählt, in diesem Fall auf "Rechnung" und den Warenkorb an C&A übermittel. Alles klar, wenige Minuten später erhalte ich die Bestell-Bestätigung via Email. Da die Rücksendung von nicht passenden Artikeln kostenlos für mich wäre, war ich mit den Versandkosten von 4,95€ einverstanden.

      Gestern Abend dann die "nette" Überraschung.

      Aufgrund unserer Prüfkriterien können wir Ihre Bestellung vom 14.06.09 11:55:41 leider nicht auf Rechnung ausliefern.

      Wir reservieren Ihre Bestellung gerne für weitere 3 Tage und bitten Sie, die gewählte Zahlungsart auf Nachnahme
      umzustellen. Bitte teilen Sie uns dazu telefonisch mit, ob Sie die Umstellung auf diese Zahlungsart wünschen.



      Zusätzlich zur Kaufsumme wird neben einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 3,95 eine Nachnahmegebühr von € 2,00 erhoben.


      Da werden mal schnell aus 4,95€ Versand 10,90€.

      Aber das muss man als Unternehmen selbst wissen, dass negative Erfahrungen die Kunden nicht anlocken, sondern verscheuchen. Ich für meinen Teil, werde dort wohl nicht mehr einkaufen ... Und wenns demnächst heißt "C&A fordern Staatshilfen" weiß ich auch warum ...
      Also das Firmen sich vorbehalten, nicht gegen Rechnung zu liefern ist soweit nix neues. Bei nem anderem Shop (weiß leider nicht mehr, welcher) konnte man bei den ersten Einkäufen nicht per Rechnung bezahlen. Ich gehe mal davon aus, dass die damit Leuten vorbeugen, die bestellen und die Ware in Empfang nehmen, aber niemals bezahlen. Für C&A ist es wahrscheinlich rentabler, die ein oder andere Lieferung nicht zu machen, als sich mit Zechprellern rumzuschlagen.
      Was ich nicht verstehe, sind die zusätzlichen 4 Euro Bearbeitungsgebühr bei Nachnahme. Sowas ist mir noch nicht untergekommen.

      Zum Thema negative Erlebnisse:
      mix-computer.de hats mal vor Jahren gebracht, mir anstatt eines bestellten DVD Laufwerkes einfach aufgrund von Lieferschwierigkeiten ein anderes DVD-Laufwerk zuzuschicken, allerdings ohne jegliche Rückfrage, ob ich mit ner anderen Marke einverstanden bin (was ich nicht war). Seitdem hab ich da nie wieder eingekauft...
      greetz
      Raven
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      phf|fudde schrieb:

      Raven schrieb:

      Also das Firmen sich vorbehalten, nicht gegen Rechnung zu liefern ist soweit nix neues. Bei nem anderem Shop (weiß leider nicht mehr, welcher) konnte man bei den ersten Einkäufen nicht per Rechnung bezahlen...
      bei amazon is es auch so


      Wollte vor kurzem auch bei einem Musikonlineshop auf Rechnung bestellen. Dort hieß es, der erste Artikel muss Bar gezahlt werden im Auftrag von der Firma und ab dann kann man auch auf Rechnung bezahlen.
      Finde ich persönlich nicht ungewöhnlich oder schlimm. Im Gegenteil, ich kann sehr gut verstehen das Firmen sich davor schützen wollen und lieber auf Nummer sicher gehen. Ich habe auch jeden monat mit solch Fakern und Zechprellern zu tun.
      Am besten Visa/Masta/AMX Paypal oder wie sie alle heißen. Da ist man selber etwas abgescihert und die Firmen sind auch sicher.

      Es geht hier ja gar nicht darum wer was persönlich schlimm findet.
      So wie ich Pluggi verstanden habe, hat er eine Zahlungsart ausgewählt die ihm zur Wahl stand. Die hatten da bestimmt kein freitext Feld wo man seinen Zahlungswunsch äußern kann. Dann diese Zahlungsart zu verweigern und gegen Gebühr eine andere durchzusetzen zu wollen...ich weiß es nicht. Da ist es doch schon erstaunlich das ein Unternehmen wie C&A sowas nötig hat. Kundenfreundlich ist ganz anders, da hätte sogar Schnuppi zugebissen.
      Ich habe nicht genug Jura studiert um jetzt haarspalterisch werden zu können, ist da ein Vertrag zustande gekommen?, ist das alles rechtens, hab ich einen Anspruch? usw. (eine Vorstellung dazu hab ich aber darum gehts nicht), aber ich habe genug Marketing studiert um zu wissen, dass ein solches Geschäftsgebahren tödlich sein kann. Solche Unternehmen verschwinden auf kurz oder lang vollkommen zurecht vom Markt. Und darum sollte es dann auch, wie hoffentlich auch bei Arcandor, keinen müden Euro vom Steuerzahler geben. ;)
      Atomenergie lässt sich weder zivil noch militärisch nutzen.
      (Nikola Tesla, Physiker u. Elektrotechniker, [1856-1943])

      Ischbaal schrieb:

      So wie ich Pluggi verstanden habe, hat er eine Zahlungsart ausgewählt die ihm zur Wahl stand. Die hatten da bestimmt kein freitext Feld wo man seinen Zahlungswunsch äußern kann. Dann diese Zahlungsart zu verweigern und gegen Gebühr eine andere durchzusetzen zu wollen...ich weiß es nicht. Da ist es doch schon erstaunlich das ein Unternehmen wie C&A sowas nötig hat. Kundenfreundlich ist ganz anders, da hätte sogar Schnuppi zugebissen.
      Ich habe nicht genug Jura studiert um jetzt haarspalterisch werden zu können, ist da ein Vertrag zustande gekommen?, ist das alles rechtens, hab ich einen Anspruch?


      Also in den AGBs von C&A ist das soweit geregelt, dass der Vertrag erst mit Lieferung der Ware zustande kommt. Zudem steht da ausdrücklich, dass die sich vorbehalten, einen Einkauf per Rechnung nach Prüfung zu verweigern. Die Gebühr von 4 Euro kommt jetzt auch nicht durch den Wechsel zustande, sondern fällt generell bei Zahlung per Nachname bei denen an. Ob das mit den AGBs dann wieder alles Rechtens ist, kann ich nicht beurteilen.
      Was ich ebenfalls sehr komisch finde, ist dass die keinerlei nachvollziehbaren Grund angeben, warum Zahlung per Rechnung verweigert wird und dass die nicht als Alternative die Zahlung per Kreditkarte angeben, sondern nur dieses völlig überteuerte Nachnameverfahren. Zudem soll der Kunde ja noch anrufen, was auch noch zusätzliche Kosten verursacht. Seriöses Geschäftsverhalten sieht für mich anders aus!
      greetz
      Raven
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      Raven schrieb:

      Also in den AGBs von C&A ist das soweit geregelt, dass der Vertrag erst mit Lieferung der Ware zustande kommt. Zudem steht da ausdrücklich, dass die sich vorbehalten, einen Einkauf per Rechnung nach Prüfung zu verweigern. Die Gebühr von 4 Euro kommt jetzt auch nicht durch den Wechsel zustande, sondern fällt generell bei Zahlung per Nachname bei denen an. Ob das mit den AGBs dann wieder alles Rechtens ist, kann ich nicht beurteilen.
      Nö, die Regelung der AGBs ist definitiv nicht rechtens, da sie gegen geltendes Recht verstößt. Das machen Unternehmen oft und gerne, haben aber keinerlei Chance sowas durchzusetzen - das geht eher nach dem Motto versuchen kann man es ja mal. Das AGB Recht ist auch eindeutig geregelt. Ein Vertrag kommt mit abgabe von Willenserklärungen zustande, nicht mit Auslieferung einer Ware. In dem Fall würde der Vertrag gültig bleiben, und anstelle der illegalen AGB Klausel die gesetzl Regelung greifen -> das sind die Willenserklärungen. Angebot und Annahme, danach ist der Händler sogar verpflichtet dem Käufer Eigentum an der Sache zu verschaffen.
      Atomenergie lässt sich weder zivil noch militärisch nutzen.
      (Nikola Tesla, Physiker u. Elektrotechniker, [1856-1943])

      Ischbaal schrieb:

      Nö, die Regelung der AGBs ist definitiv nicht rechtens, da sie gegen geltendes Recht verstößt. Das machen Unternehmen oft und gerne, haben aber keinerlei Chance sowas durchzusetzen - das geht eher nach dem Motto versuchen kann man es ja mal. Das AGB Recht ist auch eindeutig geregelt. Ein Vertrag kommt mit abgabe von Willenserklärungen zustande, nicht mit Auslieferung einer Ware.

      Da du ja etwas Ahnung von der Materie zu haben scheinst (im gegensatz zu mir), frag ich nochmal weiter nach.
      Und zwar der Punkt mit der Willenserklärung. Die müsste doch (in meiner laienhaften Vorstellung) beiderseitig erfolgen. Ich weiß zwar nicht, wie es bei C&A ist aber Amazon schreibt z.B. in seine Bestellbestätigungen folgendes rein:
      Bitte beachten Sie: Diese E-Mail dient lediglich der Bestätigung des Einganges Ihrer Bestellung und stellt noch keine Annahme Ihres Angebotes auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Ihr Kaufvertrag für einen Artikel kommt zu Stande, wenn wir Ihre Bestellung annehmen, indem wir Ihnen eine E-Mail mit der Benachrichtigung zusenden, dass der Artikel an Sie abgeschickt wurde.

      Wenn C&A nun ähnliches macht (wovon ich mal ausgehe), dann wäre doch zum Zeitpunkt der Verweigerung der Zahlung per Rechnung noch kein Vertrag zustande gekommen. Oder ist auch dieser Vorgang nicht rechtmäßig und auch Amazon arbeitet da in einer Grauzone?
      Sry fürs kleine bissl Offtopic, aber sowas interessiert mich halt immer ;)
      greetz
      Raven
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      Ja, aber dieser wer will was von wem woraus hokus pokus war nie mein heißester Flirt :komisch:

      Die Willenserklärung von C&A ist es das Gut zum Preis X anzubieten, Pluggis Willenserklärung ist zu diesem Preis das Gut zu bestellen. So könnte es sein.
      Dann könnte C&A überlegen irgendwie darzustellen das es sich um kein fixes Angebot handelt, und müßte das ordentlich belegen. Es ist zum Beispiel so, dass die große Preistafel an der Tankstelle kein verbindliches Angebot ist, das nennt man "invitatio ad offerendum" was soviel heißt wie "Aufforderung zur Abgabe eine Angebotes". Ob das für Angebote im Internet zählt weiß ich nicht, eigentlich gilt das halt nur für Werbungen und anpreisungen.
      Letzendlich können sich Juristen über so einen Käse nächtelang unterhalten.
      Ich habe das was ich juristisch gelernt habe, nur im Rahmen eines BWL Studiums gelernt, also der übliche standartunfug. Da habe ich aber genug Juristen kennengelernt :ugly:
      Gerade was Kaufverträge angeht drehen die am Rad. Wenn Pluggi sich da einen Pulli bestellt hätte, und die hätten ihm statt dessen einen Elefanten geliefert, dann wäre es juristisch so, dass C&A einen "magelhaften Pullover" geliefert hat und deswegen nachbessenr oder die Sache zurück nehmen müßte. Evtl.mit Schadensersatz, je nachdem was der Elefant so kaputt macht.

      Nene, glaub mal, die haben alle eine Macke und sind nicht ganz dicht. Intressier dich lieber nich dafür, diese Leute haben kein Leben. Ich habs mit meinen eigenen Augen gesehen. :heul: :schluck:
      Atomenergie lässt sich weder zivil noch militärisch nutzen.
      (Nikola Tesla, Physiker u. Elektrotechniker, [1856-1943])

      Ich habe bis jetzt nur auf Online-Shops über ebay eingekauft und damit eigentlich nur positive Erfahrungen gemacht. Die Waren sind immer in gutem Zustand und ohne größere Komplikationen angekommen. Ich denke, es kommt einfach auf den Händler an und die Organisation im Unternehmen, manche sind da einfach überfordert.