Annahmeverzug / Lohnrückzahlung , bitte um Rat

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      Annahmeverzug / Lohnrückzahlung , bitte um Rat

      Ich versuche hier mal kurz den Fall zu Schildern.

      eine "bekannte" hatte einen befristeten Vertrag der zum 1.April auslief.Für Dezember und Januar hat ihr die Chefin den Lohn erhöht da Sie davon ausging das in den genannten Monaten
      mehr Stunden erbracht würden. Was aber im nachhinein nicht der Fall war ....Folge Minusstunden , diese Minusstunden konnten auch in den darauf folgenden Monaten nicht wettgemacht werden.

      Nun möchte die Chefin gerne einen bestimmten Betrag von ihr zurück fordern.!? ?(

      Meiner Ansicht nach völlig zu unrecht Grund , es kann ja nicht dem AN angelastet werden wenn der
      AG seine Mitarbeiter falsch einteilt , oder ? sehe ich das richtig .

      Bevor die Sache zum Rechtsverdreher geht wollte ich mal horchen ob es vllt jemanden gibt der mir das erläutern kann . Danke liebes BA
      Um mich nicht zu weit aus dem Fenster zu lehnen denke ich

      Wenn in dem Arbeitsvertrag ein Festgehalt, mit festgelegten Arbeitszeiten vereinbart ist, bedeutet das, das Sie max. zur Leistung der vereinbarten Arbeitsstunden verpflichtet ist.

      Nur wenn ausdrücklich der Lohnausgleich von Minus- ebenso für Plusstunden im Arbeitsvertrag vereinbart und geregelt ist, kann eine solche Verrechnung vorgenommen werden.

      Bei einem Festgehalt kann der Arbeitgeber auf keinen Fall Lohn zurückfordern. Er könnte lediglich den zeitlichen Ausgleich bei Minusstunden einfordern.

      Da aber auch unterschiedliche Urteile gesprochen wurden ,würde ich auf jedenfall empfehlen einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Old Fragger“ ()