Frage zum Mahnbescheid

    ACHTUNG dies ist das ALTE Forum!!

    Das neue gibt es unter https://discourse.bohramt.de!

      Frage zum Mahnbescheid

      Hallo Leute,

      vielleicht habt ihr ja eine Antwort auf meine Frage?! Und zwar möchte ich aus gegebenen Anlass wissen, was der Unterschied zwischen einem Mahnbescheid und einem gerichtlichen Mahnbescheid in Bezug auf die entstehenden Kosten für den Kläger ist! Es geht um Unterhaltszahlungen, die nicht geleistet werden. Auf dieser Seite habe ich einen Vordruck gefunden, den ich vor habe auszudrucken und dem Gläubiger zu schicken....
      Man erntet, was man sät!
      Oje, das ist wirklich ein schwieriges Feld. Nicht umsonst kann man mit Jura gut Geld verdienen. ;)

      Aber müsste es nicht so sein, dass der Kläger bei Erfolg keine bis sehr geringe Kosten haben dürfte? Blöd ist halt, dass man meistens erstmal vorstrecken muss und es eine Weile dauern kann bis man das Geld sieht - falls überhaupt. Ein persönlicher Bescheid ist da natürlich viel einfacher, aber doch wahrscheinlich nicht ansatzweise so wirkungsvoll, oder?

      Alles aber nur Laienmeinung. ;)

      this world can turn me down, but I won't turn away
      and I won't duck and run, 'cause I'm not build that way
      Es gibt glaub keinen außergerichtlichen Mahnbescheid, dass was du meinst ist denke ich mal das außergerichtliche Mahnverfahren. Diese beinhaltet eigentlich nur den normalen Weg.

      - Rechnungstellung mit Frist
      - Frist nicht eingehalten, Zahlungserinnerung (1. Mahnung) mit Frist
      - Frist wieder nicht eingehalten, 2. Mahnung (ausdrückliche Mahnung)
      - auch nach der der 2. Mahnung kein erfolg, folgt die 3. Mahnung mit Androhung rechtlicher weiterer Schritte

      Es gibt kein genaues Vorgehen beim Mahnverfahren, bedeutet das auch in der 1. Mahnung die Androhnung von rechtlichen Schritten möglich ist und der Schuldner auch schon mit der ersten Mahnung in Verzug gerät. Verzug bedeutet das man anspruch auf Verzugszinsen hat. Kaufmännisch werden aber heutzutage 3. Mahnungen versendet.

      Sollten alle 3. Mahnungen fruchtlos sein, dann gehts zum gerichtlichen Mahnverfahren. Außergerichtlich ist für den Kläger natürlich günstiger, da die Mahnung selber geschrieben werden kann und formell auch einfacher ist. Allerdings fruchtet ein solches Mahnverfahren nicht immer, grad wenn sich Schuldner queer stellen oder "den Kopf in den Sand stecken" Das außergerichtliche kostet halt Geld, darauf gehe ich jetzt auch nicht näher ein. Ist bei Wiki gut erklärt:

      de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren

      Ich habe das gerichtliche vor einiger Zeit erst durch, hatte aber persönlich dannn Glück das der Schuldner dann im Vollstreckungsverfahren bezahlt hat.
      Wie genau es bei Unterhaltszahlungen aussieht, weiß ich leider nicht. Wobei ich mir aber gut vorstellen kann das dort nur das gerichtliche Mahnverfahren greift, das normale Mahnverfahren sollte unsinnig in dem Fall sein. Aber ich bin auch nur Laie, auch wenn ich ein Kaufmännische Ausbildung hatte :D