60 min ban!

    ACHTUNG dies ist das ALTE Forum!!

    Das neue gibt es unter https://discourse.bohramt.de!
      rein theoretisch nur auf das vergehen abgestempelt, würde ich dir zustimmen. jedoch etwas daran stimmt mich bedenklich.
      da er hier aufgrund seiner nickwahl verurteilt werden soll, muss es unser betracht sein den gesamten nick in augenschein
      zu nehmen. hierbei beachte man besonders den letzten teil.
      nach deutschem strafrecht gilt ein täter nicht für zurechnungsfähig, wenn er sich im zustand der geistigen umnachtung
      befindet. da hier das konsumieren von koks zuvorging, ist davonauszugehen das der täter nicht mehr zurechnungsfähig war.
      demzufolge darf ihm der fauxpas den er sich geleistet hat, nicht zugerechnet werden.
      allerdings gilt folgendes nach der "alic" (actio libera in causa):
      trotz schuldunfähigkeit im zeitpunkt der tatbestandsverwirklichung ist eine bestrafung zulässig, wenn es sich um einen
      selbstverschuldeten defekt (hier das zugekokstsein) handelt und der täter die ursachenreihe für die eine bestimmte straftat
      (das cs-spielen unter diesem nick) vorsätzlich oder fahrlässig in gang gesetzt hat, mit deren ausführung er erst nach dem
      verlust seiner schuldfähigkeit beginnt.
      das bedeutet wenn der täter sich erst zugekokst hat und dann den beschluss fasste, sich diesen nick zu geben, ist er für
      die straftat nich belangbar.
      sollte er aber den entschluss später mit diesem nick cs zu spielen schon vor der dosis gemacht haben, ist er für diese entglei-
      sung zur rechenschaft zu ziehen.
      in diesem fall plädiere ich auf permanent-ban, da solche neonazistischen äußerungen nicht auf einem server angebracht sind.
      (ich bitte die abweichung vom allgemein anerkannten gutachtenstil und das komplette fehlen markanter paragraphen zu ent-
      schuldigen.)


      PS: möchlichaweise warett abba och einfach nua n kleena rechta depperter bleppo dea zeichn wollte watt fürn tolla hecht ea iss un watta füa tolle ansichtn ea vatritt.
      joa....die ist jung, knackig, rosig und glitschig...so muss das, dann flutscht das. Dazu noch Brain und das nicht zu knapp. Da quietscht das Bettgestell.
      Original von Gnosis
      rein theoretisch nur auf das vergehen abgestempelt, würde ich dir zustimmen. jedoch etwas daran stimmt mich bedenklich.
      da er hier aufgrund seiner nickwahl verurteilt werden soll, muss es unser betracht sein den gesamten nick in augenschein
      zu nehmen. hierbei beachte man besonders den letzten teil.
      nach deutschem strafrecht gilt ein täter nicht für zurechnungsfähig, wenn er sich im zustand der geistigen umnachtung
      befindet. da hier das konsumieren von koks zuvorging, ist davonauszugehen das der täter nicht mehr zurechnungsfähig war.
      demzufolge darf ihm der fauxpas den er sich geleistet hat, nicht zugerechnet werden.
      allerdings gilt folgendes nach der "alic" (actio libera in causa):
      trotz schuldunfähigkeit im zeitpunkt der tatbestandsverwirklichung ist eine bestrafung zulässig, wenn es sich um einen
      selbstverschuldeten defekt (hier das zugekokstsein) handelt und der täter die ursachenreihe für die eine bestimmte straftat
      (das cs-spielen unter diesem nick) vorsätzlich oder fahrlässig in gang gesetzt hat, mit deren ausführung er erst nach dem
      verlust seiner schuldfähigkeit beginnt.
      das bedeutet wenn der täter sich erst zugekokst hat und dann den beschluss fasste, sich diesen nick zu geben, ist er für
      die straftat nich belangbar.
      sollte er aber den entschluss später mit diesem nick cs zu spielen schon vor der dosis gemacht haben, ist er für diese entglei-
      sung zur rechenschaft zu ziehen.
      in diesem fall plädiere ich auf permanent-ban, da solche neonazistischen äußerungen nicht auf einem server angebracht sind.
      (ich bitte die abweichung vom allgemein anerkannten gutachtenstil und das komplette fehlen markanter paragraphen zu ent-
      schuldigen.)


      PS: möchlichaweise warett abba och einfach nua n kleena rechta depperter bleppo dea zeichn wollte watt fürn tolla hecht ea iss un watta füa tolle ansichtn ea vatritt.


      die mieser jurist du ... :D


      wenn ich das aber richtig verstanden habe (was ich bestimmt nciht habe) könnte ich mich heute abend vollaufen lassen und dann curtis zusammenschlagen und mir würde nichts passieren, wenn ich behaupte, ich hätte den entschluß dazu erst gefasst, als ich total breit war ... ??

      is natürlich fiktiv, da ich nie irgendwem (ncihtmal curtis) nen Haar krümmen wollte/könnte ... :D

      Aber komische Gesetzte ... :rolleyes:
      m8...
      Na ja, ganz so isses auch wieder nicht. In diesem Fall würdest Du wegen Vollrausch (§ 323 a StGB) zur Rechenschaft gezogen werden. :hammer:

      Und die a.l.i.c. ist übrigens kein Gesetz sondern ne juristische Spinnerei; d. h. irgendwelche Profs mit zu viel Zeit haben das ganze konstruiert, damit die Studenten was zu lernen haben. :D Von der Rechtsprechung wird - soweit ich mich erinnern kann - die a.l.i.c. nicht angewandt.

      => obj. Tatbestand (+), Vorsatz (+), Rechtswidrigkeit (+), Schuld (+) => BAN 8)
      mein gott !!
      was ist so schlimm daran, diese asseln permanent zu bannen? wenn sie wieder spielen wollen, machen sie sich sicherlich die mühe hier im forum zu fragen warum. und wenn nicht hat man weniger ärger mit den spacken. das nennt man aussieben.
      flp

      PS: auf butch tät ich nich hören, der is bei kicks und bans auch in unserem clan ne minderheit :D
      War Pret nicht diese Ausgeburt der Hölle? :D

      Btw., da ihr alle fleissig am Screens posten seid, hab hier auch noch seit zwei Wochen nen Screenie von k rumfliegen, soll ich, soll ich?! :)
      Intel Pentium M 1,5 GHz
      60GB Toshiba 2,5" intern @ 4200U/min
      80GB Fujitsu 2,5" intern @ 4200U/min
      160GB Maxtor 3,5" extern @ 7200U/min
      Mobility Radeon 9600

      Alles Komplizierte ist unnötig.
      Alles Notwendige ist einfach.