Rechtsfrage eigne Wohnungskündigung zurücknehmen

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      Rechtsfrage eigne Wohnungskündigung zurücknehmen

      Also angenommen ich hab nen coolen Job in ner anderen Stadt und nach gewisser Zeit wäre es ja dann pratisch seinen festen Wohnsitz an diesen Ort zu verlegen.
      Logischerweise kündigt man selbst seine alte Wohnung mit drei Monate Frist.
      Auszugstermin 30 November.

      Was nun aber wenn sich innerhalb dieser 3 Monate die Lebensumstände wieder ändern? Angenommen der Job entpuppt sich als Perspektivlos, so das der ursprüngliche Grund der Wohnungsaufgabe hinfällig wird?

      Der Vermieter --> hier Wohnungsbaugenossenschaft, hat eine Kündigungsrücknahme erhalten will diese aber nicht aktzeptieren. Die Wohnung wäre nun schon an einen anderen Interessenten vergeben, die Wohnung ist zu räumen.

      Wie ist da die Rechtslage?
      - Mieter kündigt selbst mit 3 Monate Frist.
      - nach 2 Monaten ändern sich die Lebensumstände, die Wohnung wird weiterhin benötigt - Mieter nimmt Kündigung zurück
      - Vermieter sagt--- > No ---> Raus! ?(
      Ich denke, hier hast du keine Chance. Du hast den Mietvertrag quasi mit der schriftlichen Kündigung für nichtig erklärt. Der Vermieter kann sich erneut bereit erklären, den Vertrag weiter fortzuführen, aber verpflichtet ist er hierzu nicht. Falls er sich in diesem Falle dafür entschieden hat, so denke ich, dass es sein Recht ist und man ihm hierfür nicht belangen kann. Infos zum Mietrecht im BgB als PDF
      Ja natürlich hab ich die Wohnung mit meiner Unterschrift gekündigt. Ganz normal mit 3 Monate Frist. Nun hab ich aber wieder Bedarf.
      Dem Vermieter kann doch Wurst sein von wem er die Mietzahlungen erhält, einzige Unanehmlichkeit die der Genossenschaft entsteht ist, das sie dem neuen Interessenten sagen müssten das es mit der Wohnung nicht klappt da der Altmieter plötzlich wieder Bedarf hat.
      Immerhin wohne ich schon über 12 Jahre hier, gab nie Probleme, immer pünktlich Miete bezahlt.
      Ok ich will hier in ner 45 qm Plattenwohnung auch nicht Alt werden, ich würde die Wohung jetzt aber gerne noch ne Zeit behalten.
      Sowas kommt doch vor, das man Job in ner anderen Stadt bekommt, man ne Zeitlang hin und her pendelt, sich dann entschließt dorthinzu ziehen und dann geht der Laden plötzlich pleite oder sowas.
      Dann muss es doch möglich sein, die Wohnung zu retten, auch wenn man sie schon gekündigt hat, sonst muß man ohne Not umziehen. :O
      Naja, die wohnungsbaugesellschaft hat ja gegenüber dem neuen mieter und er gegenüber ihr eine Willenserklärung abgegeben und kann da auch nicht so ohne weiteres raus. Leider muß ich dir mitteilen das du da nichts viel machen kannst. vgl.

      "Ist die Kündigung eines Mietvertrages von einer Mietvertragspartei erst einmal ausgesprochen und der anderen Seite auch zugegangen, so können die Rechtsfolgen der Kündigung vom kündigenden Vertragspartner weder einseitig widerrufen noch zurückgenommen werden. Die Betonung liegt hier auf dem Wort einseitig. Im Rahmen der Vertragsfreiheit bleibt es den Vertragsparteien unbenommen, die Rechtsfolgen der wirksamen Kündigung einvernehmlich durch eine Vereinbarung aufzuheben oder zu beseitigen. Die entscheidende Frage ist allerdings sodann , ob hierdurch der alte, gekündigte Mietvertrag fortgesetzt oder ein neues Mietverhältnis begründet wird"

      Sprich die möglichkeit auf fortführung des mietverhältnisses wäre nur möglich wenn auch die genossenschaft dazu bereit ist. Wahrscheinlich ist auch mit dem neuen mieter eine erhöhung der Grundmiete vorgesehen (da würde ich jetzt mal von Ausgehen). Und wenn eine angemessene wiedrrufsfrist verstrichen ist, ist es auch legitim das ein neuer mieter gesucht wird. allerdings besteht ja die Möglichkeit sich hier zu einihen. Sprich der neue mieter bekommt ein anderes objekt, und du würdest einen neuen Mietvertrag abschließen, dann evtl. mit höherer Grundmiete und evtl. höherer Nebenkostenvorrauszahlung.

      Mehr konnte ich aus deinen Angaben leider nicht machen.
      Atomenergie lässt sich weder zivil noch militärisch nutzen.
      (Nikola Tesla, Physiker u. Elektrotechniker, [1856-1943])

      Ne Willenserklärung is kein Vertrag aber wie siehts eigentlich mit Fristverlängerung aus?
      Fristverlängerung wegen unötiger Härte oder sowas.
      Innerhalb von drei Wochen (mehr Zeit is nicht mehr) ne neue Wohnung zu finden dürfte schwer werden.
      Ich hab den Mietvertrag 1990 abgeschlossen, da stehen noch ganz andere Fristen drin.
      Und zwar nach 10 Jahren Mietverhältnis sinds 12 Monate Frist. Hab den Vertrag jetzt gerade nicht hier aber so in dem Dreh.
      Ich glaube der Gesetzgeber hat die Fristen vor einiger Zeit Standartisiert auf 3 Monate, gilt das automatisch für die Altverträge?
      Ich kanns heute abend ganz genau hier reinschreiben, muss nur mal Satzung und Vertrag rauskrammen. :D
      Eine Willenserklärung ist bindent. Du hast die Kündigung angeboten --> die gesellschaft angenommen= vollzogen. Wohnung neuem Mieter angeboten --> neuer mieter angenommen = vollzug. Die grundlage eines Vertrages. Die 12 monatige Kündigungsfrist ist für den Vermieter. wenn der dich raushaben will. Eine Härteregelung gibts da nicht, weil es obliegt ja deiner verantwortung dich nach der Kündigung um eine neue Wohnung zu kümmern. Du mußt es mal so sehen das der neue Mieter aller wahrscheinlichkeit nach auch schon die alte wohnung gekündigt hat. was soll er denn machen? Also es tut mir wirklich leid, aber das versäumnis liegt da bei Dir. Versuch nochmal mit der Genossenschaft zu reden, erkläre denen die Situation, und versuch eine Einigung zu finden. Vielleicht ist der neue Mieter auch mit einer vergleichbaren Wohnung einverstanden, sofern eine im Bestand ist. Aber ich denke mal du wirst nicht drum herum kommen einem neuen Mietvertrag zu unterschrieben zu müssen, wenn du in der Wohnung bleiben kannst. Der alte vertrag ist beendet. Und vielleicht wollen die auch nur über eine Erhöhung der miete feilschen. Bitte aber auf jeden fall um eine längere Frist um eine neue Wohnung zu finden. Grundsätzlich ist der mieterschutz in deutschland so, das man dich nicht aus der wohnung bekommt wenn du keinen neuen wohnsitz hast. Letztendlich wird sich die genossenschaft auf jeden kompromiss einlassen müssen, weil im extremstfall eine Räumnug deiner Wohnung durchgeführt werden müßte, und sowas dauert laaaaange und ist seeehhrrrr teuer.
      Atomenergie lässt sich weder zivil noch militärisch nutzen.
      (Nikola Tesla, Physiker u. Elektrotechniker, [1856-1943])

      Shit Zahni... aber so wie es aussieht hast du nur noch die Chance über ein Gespräch mit der Genossenschaft etwas zu regeln. Vielleicht hat er ne andere Wohnung im selben Haus die leer steht.

      Ischbaals Ausführungen stimmen zummindest mit der Rechtslage bei uns in der Schweiz überein soweit ich es beurteilen kann. Ich hatte vor kurzer Zeit im nahen Bekanntenkreis den genau selben Fall. Da lief es am Ende nach intensiven Gesprächen meines Kumpels mit dem Hausbesitzer darauf hinaus dass das Mietverhältnis fortgesetzt wurde, allerdings unter neuem Vertrag (höhere Miete andere Heizkostenregelung).

      Der Vermieter muss aber den Vertrag nicht erneuern wenn er nicht will.
      :frosch: :crazy:
      jo kündigung is rechtswirksam :D


      aba red mal mit deinem vermieter schilder ihm die sache


      meistens können die (ehemaligen) mieter doch dort wohnen bleiben (ab und zu aber mit erhöhung der meite weil ja neuer mietvertrag) da der vermieter kein leerstand haben will


      bei mehr fragen zahni meld dich mal bei mir bin im mieterverein krieg umsonst rechtsberatung usw.


      manuuu ;)
      6 million ways to die but only 1 to life :rolleyes:
      Original von Zahni
      Ja natürlich hab ich die Wohnung mit meiner Unterschrift gekündigt. Ganz normal mit 3 Monate Frist. Nun hab ich aber wieder Bedarf.
      Dem Vermieter kann doch Wurst sein von wem er die Mietzahlungen erhält, einzige Unanehmlichkeit die der Genossenschaft entsteht ist, das sie dem neuen Interessenten sagen müssten das es mit der Wohnung nicht klappt da der Altmieter plötzlich wieder Bedarf hat.
      Immerhin wohne ich schon über 12 Jahre hier, gab nie Probleme, immer pünktlich Miete bezahlt.
      Ok ich will hier in ner 45 qm Plattenwohnung auch nicht Alt werden, ich würde die Wohung jetzt aber gerne noch ne Zeit behalten.
      Sowas kommt doch vor, das man Job in ner anderen Stadt bekommt, man ne Zeitlang hin und her pendelt, sich dann entschließt dorthinzu ziehen und dann geht der Laden plötzlich pleite oder sowas.
      Dann muss es doch möglich sein, die Wohnung zu retten, auch wenn man sie schon gekündigt hat, sonst muß man ohne Not umziehen. :O


      1. Hat der neue Mieter eventuell auch schon einen Vertrag
      unterschrieben.
      2. Ausserdem kommt es auch drauf an, wie lange Du in der
      Wohnung warst. Wärend Deines Mietverhält können sie
      die Mietpreise nicht so leicht erhöhen... Bei einem neuen
      Mieter können sie von vornherein die Miete erhöhen...
      Habe die Vermutung, dass sich nicht alle Baals Erörterungen durchlesen :)

      Du hast nach §542 Abs 1 BGB iVm §568 Abs.1 BGB deine Wohnung frist- und formgerecht gekündigt.
      -> Rückgabepflicht der Wohnung nach §546 Abs.1 BGB für dich.

      NAch §570 BGB hast du kein Zurückbehaltungsrecht, solltest du trotzdem drin bleiben, bist du der Genossenschaft sogarnach §571 Abs. 1 S.1 BGB iVm. §546a BGBSchadensersatzpflichtig (Ortsübliche Miete (Abs.1) und weiterer Schaden (vermtl. Mietmindereinnahmen)).

      Die von dir angesprochene Härte iSd. §574 BGB greift imho nur bei der Kündigung durch den Vermieter.


      Ich rate dir: Geh morgen zur Genossenschaft und versuch mit denen eine Lösung zu finden. Sie müssen dich rausschmeissen, da sie einen gültigen Mietvertrag mit einem Nachmieter haben und die Wohnung dem Nachmieter nach §535 Abs.1 BGB zur Verfügung stellen müssen.
      Wenn du unbedingt in der Wohnung bleiben willst, versuch den Nachmieter zu kontaktieren, ansonsten: Such dir schnell ne neue Wohnung

      @Baal:
      In der letzten Zeit haben wir ganz gut zu tun ;)
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      sobald man ein bestimmtes alter ereicht hat sollte man sich gut überlegen was man unterschreibt. denke auch mit der wohnung ist essig. gib gas und such dir was neues wenn der vermieter nein sagt, dann ist das nein.
      reichen nach 12 jahren überhaupt 3 monate? das verlängert sich doch mit den jahren.
      ausserdem wären die dumm, den die wohnung bringt bei dem neuen mieter bestimmt mehr als bei dir, wegen deines alten vertrages ;)
      und die gesellschaft hat ja bestimmt schon ein neues vertragsverhältnis begonnen und die müssen sich auch dran halten. wär wünschenswert für den unbekannten nachmieter.
      Original von Mr.Orange
      Genossenschaft sogarnach §571 Abs. 1 S.1 BGB iVm. §546a BGBSchadensersatzpflichtig (Ortsübliche Miete (Abs.1) und weiterer Schaden (vermtl. Mietmindereinnahmen)).
      Naja paar Euros mehr kann ich noch verschmerzen. Is ja nicht zu fassen wie schnell man seine Wohnung los is. Eigentlich hielt ich die Rücknahme der Kündigung für eine Formalität. Nun ist es wie so vieles, ein rechtliches Monster wo das Gesetzbuch zur Grundausstattung gehört.

      Ersten Teilerfolg hab ich erzielt. Die Frist wird erst mal um 4 Wochen verlängert, genug Zeit um weitere Schlachtpläne zu erstellen. Den Nachmieter lern ich nächste Woche kennen, mal sehen in wie weit ich ihn beeinflussen kann, einen Mietvertrag hat der jedenfalls noch nicht unterschrieben, is also vorerst nur ein Interessent der sich die Wochnung anschauen will.
      Original von Nasenbaer
      reichen nach 12 jahren überhaupt 3 monate? das verlängert sich doch mit den jahren.
      Hm, laut meines Vertrages wäre die Frist 12 Monate. Beim schreiben der Kündigung ging ich fälschlicherweise von 3 Monaten aus.
      Ich glaub aber solche langen Fristen wurden vom Gesetzgeber für ungültig erklärt.
      Wenn die Fristen der Altverträge noch so gültig sind, hat meine Kündigung einen gewaltigen Formfehler.
      Hi,
      tut mir leid für Deine Wohnung, aber Du hast - ebenso wie der Vermieter - eine bindende Willenserklärung abgegeben, es ist zu einer Einigung gekommen, die Rechtskraft hat.
      Die entspr. Verordnungen bzw. Gesetze regeln u.a. die Verfahrensweisen, wenn der Vertrag einseitig von einer Partei gekündigt wird - wenn sich jedoch beide Parteien im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ;) einig werden, dann ist das selbstverständlich rechtsverbindlich.
      Ich würde daher empfehlen, dass Du mit dem Vermieter einfach eine Alternative aushandelst, zumal Du ja offenbar viele Jahre ein vorbildlicher Mieter gewesen bist.

      In Anlehnung an viele Beiträge, die ich hier von Cheatern gelesen habe:
      Vielleicht dem Vermieter erklären, daß Dein kleiner Bruder unter Deinem Namen gekündigt hat? ;)

      Ok, nur ein Scherz, ich wünsche Dir jedenfalls viel Glück - aber ich glaube, Du hast durchaus gute Chancen, dass der Vermieter guten Willens auch über eine Alternative nachdenken wird, denn gute Mieter, die immer pünktlich zahlen, sind ja auch ein Wert. :)

      Stromberg (der mit den 3 Eiern) 8)
      Original von Mr.Orange
      Habe die Vermutung, dass sich nicht alle Baals Erörterungen durchlesen :)

      Du hast nach §542 Abs 1 BGB iVm §568 Abs.1 BGB deine Wohnung frist- und formgerecht gekündigt.
      -> Rückgabepflicht der Wohnung nach §546 Abs.1 BGB für dich.

      NAch §570 BGB hast du kein Zurückbehaltungsrecht, solltest du trotzdem drin bleiben, bist du der Genossenschaft sogarnach §571 Abs. 1 S.1 BGB iVm. §546a BGBSchadensersatzpflichtig (Ortsübliche Miete (Abs.1) und weiterer Schaden (vermtl. Mietmindereinnahmen)).

      Die von dir angesprochene Härte iSd. §574 BGB greift imho nur bei der Kündigung durch den Vermieter.


      Ich rate dir: Geh morgen zur Genossenschaft und versuch mit denen eine Lösung zu finden. Sie müssen dich rausschmeissen, da sie einen gültigen Mietvertrag mit einem Nachmieter haben und die Wohnung dem Nachmieter nach §535 Abs.1 BGB zur Verfügung stellen müssen.
      Wenn du unbedingt in der Wohnung bleiben willst, versuch den Nachmieter zu kontaktieren, ansonsten: Such dir schnell ne neue Wohnung

      @Baal:
      In der letzten Zeit haben wir ganz gut zu tun ;)


      Jura? Wievieltes Semester? :D

      Das mit dem BGB als PDF hab ich ja mal nicht gewusst. Gute Sache.