Also angenommen ich hab nen coolen Job in ner anderen Stadt und nach gewisser Zeit wäre es ja dann pratisch seinen festen Wohnsitz an diesen Ort zu verlegen.
Logischerweise kündigt man selbst seine alte Wohnung mit drei Monate Frist.
Auszugstermin 30 November.
Was nun aber wenn sich innerhalb dieser 3 Monate die Lebensumstände wieder ändern? Angenommen der Job entpuppt sich als Perspektivlos, so das der ursprüngliche Grund der Wohnungsaufgabe hinfällig wird?
Der Vermieter --> hier Wohnungsbaugenossenschaft, hat eine Kündigungsrücknahme erhalten will diese aber nicht aktzeptieren. Die Wohnung wäre nun schon an einen anderen Interessenten vergeben, die Wohnung ist zu räumen.
Wie ist da die Rechtslage?
- Mieter kündigt selbst mit 3 Monate Frist.
- nach 2 Monaten ändern sich die Lebensumstände, die Wohnung wird weiterhin benötigt - Mieter nimmt Kündigung zurück
- Vermieter sagt--- > No ---> Raus!
Logischerweise kündigt man selbst seine alte Wohnung mit drei Monate Frist.
Auszugstermin 30 November.
Was nun aber wenn sich innerhalb dieser 3 Monate die Lebensumstände wieder ändern? Angenommen der Job entpuppt sich als Perspektivlos, so das der ursprüngliche Grund der Wohnungsaufgabe hinfällig wird?
Der Vermieter --> hier Wohnungsbaugenossenschaft, hat eine Kündigungsrücknahme erhalten will diese aber nicht aktzeptieren. Die Wohnung wäre nun schon an einen anderen Interessenten vergeben, die Wohnung ist zu räumen.
Wie ist da die Rechtslage?
- Mieter kündigt selbst mit 3 Monate Frist.
- nach 2 Monaten ändern sich die Lebensumstände, die Wohnung wird weiterhin benötigt - Mieter nimmt Kündigung zurück
- Vermieter sagt--- > No ---> Raus!