Herr Mustermann bestellt ein Modem im T Shop.
Es gibt Lieferschwierigkeiten so das der Artikel erst einige Monate später ausgeliefert wird.
Leider verstirbt Herr Mustermann zwischnezeitlich.
Seine Tochter erbt und wohnt weiterhin im selben Haus mit gleicher Postadresse. Nur der Vorname ist anders. Sie weiß das ihr Vater ein Modem bestellt hat und beschließt die Bestelllung nicht zu stonieren weil das Modem gut zur Hausanlage passt. Bald kommt ein Brief -Adressiert an Herrn Mustermann, das das Modem auf dem Weg sei.
Zwei Tage später steht der DHL Zusteller mit dem Paket vor dem Haus und erklärt das er das Paket nur an Herrn Mustermann persönlich übergeben darf. Er benötigt eine Unterschrift von Herrn Mustermann.
Die Tochter hält ihm Sterbeurkunde und Testament unter die Nase. Sie als Erbin kann das Paket entgegennehmen, sie ist willens die postialischen Angelegenheiten ihres Vaters zu klären. Und sie ist bereit das Modem entgegenzunehmen und zu bezahlen.
"Nein" erwidert der Bote, dann muss ich das Paket wieder mitnehmen. Postsachen von Verstobenen darf er nicht an die Familie oder Erben herausgeben. Es könnte Missbrauch geben. Die Vorschriften der Post sind hier eindeutig.
Wer hat Recht?
Es gibt Lieferschwierigkeiten so das der Artikel erst einige Monate später ausgeliefert wird.
Leider verstirbt Herr Mustermann zwischnezeitlich.
Seine Tochter erbt und wohnt weiterhin im selben Haus mit gleicher Postadresse. Nur der Vorname ist anders. Sie weiß das ihr Vater ein Modem bestellt hat und beschließt die Bestelllung nicht zu stonieren weil das Modem gut zur Hausanlage passt. Bald kommt ein Brief -Adressiert an Herrn Mustermann, das das Modem auf dem Weg sei.
Zwei Tage später steht der DHL Zusteller mit dem Paket vor dem Haus und erklärt das er das Paket nur an Herrn Mustermann persönlich übergeben darf. Er benötigt eine Unterschrift von Herrn Mustermann.
Die Tochter hält ihm Sterbeurkunde und Testament unter die Nase. Sie als Erbin kann das Paket entgegennehmen, sie ist willens die postialischen Angelegenheiten ihres Vaters zu klären. Und sie ist bereit das Modem entgegenzunehmen und zu bezahlen.
"Nein" erwidert der Bote, dann muss ich das Paket wieder mitnehmen. Postsachen von Verstobenen darf er nicht an die Familie oder Erben herausgeben. Es könnte Missbrauch geben. Die Vorschriften der Post sind hier eindeutig.
Wer hat Recht?