Postialische Rechtsfrage

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      Postialische Rechtsfrage

      Herr Mustermann bestellt ein Modem im T Shop.
      Es gibt Lieferschwierigkeiten so das der Artikel erst einige Monate später ausgeliefert wird.
      Leider verstirbt Herr Mustermann zwischnezeitlich.
      Seine Tochter erbt und wohnt weiterhin im selben Haus mit gleicher Postadresse. Nur der Vorname ist anders. Sie weiß das ihr Vater ein Modem bestellt hat und beschließt die Bestelllung nicht zu stonieren weil das Modem gut zur Hausanlage passt. Bald kommt ein Brief -Adressiert an Herrn Mustermann, das das Modem auf dem Weg sei.
      Zwei Tage später steht der DHL Zusteller mit dem Paket vor dem Haus und erklärt das er das Paket nur an Herrn Mustermann persönlich übergeben darf. Er benötigt eine Unterschrift von Herrn Mustermann.
      Die Tochter hält ihm Sterbeurkunde und Testament unter die Nase. Sie als Erbin kann das Paket entgegennehmen, sie ist willens die postialischen Angelegenheiten ihres Vaters zu klären. Und sie ist bereit das Modem entgegenzunehmen und zu bezahlen.
      "Nein" erwidert der Bote, dann muss ich das Paket wieder mitnehmen. Postsachen von Verstobenen darf er nicht an die Familie oder Erben herausgeben. Es könnte Missbrauch geben. Die Vorschriften der Post sind hier eindeutig.
      Wer hat Recht?
      Brief- und Postgeheimnis
      Gemäß Art. 10 Grundgesetz (GG) ist das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis unverletzlich.
      Der grundrechtliche Schutz des Brief- bzw. Post- und Fernmeldegeheimnisses ist, wie grundsätzlich auch die übrigen Regelungen des Grundgesetzes, ein Schutzrecht des Bürgers gegenüber dem Staat.

      Durch das Briefgeheimnis sind schriftliche Mitteilungen aller Art von Person zu Person geschützt.
      Durch das Postgeheimnis sind alle sonstigen der Post zur Beförderung übergebenen Sendungen geschützt. Darunter fallen auch Mitteilungen über die Person des Absenders, des Empfängers und den Inhalt der Sendung.
      Beschränkungen des grundrechtlichen Brief- und Postgeheimnisses dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden.

      Das Brief- und Postgeheimnis ist auch strafrechtlich geschützt.
      Seit wann mcht die Post so ein trara.
      Wenn ich nicht daheim bin, nimmt auch jemand meine Pakete entgegen und der jenige unterschreibt auch. Lol
      Aber rechtlich is es wohl so. :D
      Hattest du schon mal einen Traum, der dir vollkommen Real erschien? Was wäre wenn du aus diesem Traum nicht mehr aufwachst! Wie würdest du unterscheiden was Traum und realität ist!


      Also Zahni, ich bitte dich. Geh doch nicht immer vom sclimmsten aus du Pessimist. :D
      Auch wenn bei dir das DSL nicht so schnell eintrifft, wie es vllt. bei andern der Fall ist, heißt das noch lange nicht, dass es so lange dauert...
      So alt bist du ja noch nicht, aber du kannst, gesetzt dem Fall, dass du solch Ängste hast, deiner Tochter eine Vollmacht schreiben, dass sie es entgegennehmen darf.
      Aber ich sehe, du traust der Telekom wirklich lange Lieferzeiten zu (1Monat ist natürlich stark untertrieben...)

      :lache: