Rechnung aus dem internet

    ACHTUNG dies ist das ALTE Forum!!

    Das neue gibt es unter https://discourse.bohramt.de!

      Rechnung aus dem internet

      Hallo,

      mir ist kürzlich eine nette mail ins haus geflattert, nachdem ich im Zusammenhang mit einem Projekt im Internet recherchiert habe.
      Auf der Suche nach einem Gedicht kam ich auf die Seite gedichte-server.com
      Um sich die Gedichte anzuschauen, muss man sich erst anmelden (siehe dateianhang)
      Beim anmelden ist mir das Kleingedruckte mit dem Preis leider entgangen.

      einen Monat später kam die Mail:


      ZAHLUNGSAUFFORDERUNG

      Sehr geehrter Herr

      wir bedanken uns für Ihr Interesse an dem Angebot von Gedichte-Server.com.
      Seit Ihrer Anmeldung ist nunmehr ein Monat verstrichen, ohne dass Sie erfolgreich von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht haben. Wir freuen uns daher, dass unser Angebot Ihren Zuspruch gefunden hat und erlauben uns, für die Bereitstellung und Erbringung unserer Dienstleistung das vereinbarte Nutzungsentgelt gemäß nachfolgender Aufstellung in Rechnung zu stellen.

      Kundennummer: GD-3941551
      Rechnungsnummer: RE02-166989


      3 - Monatszugang Gedichte-Server.com - 39,95 Euro
      -----------------------------------------------------


      Ihr Zugang zum Datenbankangebot ist noch bis zum 09.04.2007 freigeschaltet. Der hier aufgeführte Rechnungsbetrag umfasst den gesamten Nutzungszeitraum bis zu diesem Datum; insbesondere entstehen Ihnen keine weiteren, wiederkehrenden Kosten für die Inanspruchnahme des hier aufgeführten Dienstleistungsangebots.


      Ich fiel erstmal aus allen Wolken, da ich die Seite nach einmaligem Besuch, bei dem nix herauskam, vollkommen vergessen hatte.
      Nach Absprache mit dem Anwalt meiner Rechtschutzversicherung habe ich dann folgende Mail zurückgeschrieben:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      nach Empfang Ihrer Zahlungsaufforderung (Kundennummer: GD-3941551; Rechnungsnummer: RE02-166989) und Rücksprache mit dem Anwalt meiner Rechtschutzversicherung muss ich Ihnen mitteilen, dass ich ihrer Forderung nicht nachkommen werde.
      Die von Ihnen genannten Daten habe ich niemals eingegeben, ebenso bin ich aufgrund meiner Minderjährigkeit (17 Jahre) noch nicht vertragsfähig und meine sorgeberechtigten Eltern verweigern die Genehmigung des Vertrages. Eine strafrechtliche Relevanz ist somit nicht ersichtlich.
      Es steht Ihnen frei die Forderungen gerichtlich geltend zu machen.

      Keine Reaktion bis zum gerichtlichen Mahnbescheid.
      Mit freundlichen Grüßen


      So, dann kam erstmal nichts mehr, ich freu mich schon, da kommt heute wieder eine Meldung, als ob ich ihnen garnicht geschrieben hätte:

      ZAHLUNGSERINNERUNG

      Sehr geehrter Herr

      leider konnten wir bis zum heutigen Tage keinen Zahlungseingang auf unsere Rechnung RE02-166989
      vom 12.02.2007 feststellen. Sicherlich handelt es sich dabei um ein Versehen. Sollten Sie
      inzwischen gezahlt haben, so betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.


      3 - Monatszugang Gedichte-Server.com 39,95 Euro
      ---------------------------------------------------------------
      Zahlungsbetrag 39,95 Euro
      (Ohne Abzug sofort zahlbar)


      Zu Ihrer Information:
      Die aufgeführte Entgeltforderung beruht auf einem mit uns abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag über die
      Bereitstellung der Online-Datenbank Gedichte-Server.com. Sie haben sich für dieses Dienstleistungsangebot
      unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift und E-mail Adresse eingetragen. Ferner haben Sie uns gegenüber
      bestätigt, die diesem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu
      haben. Das Ihnen zustehende Widerrufsrecht haben Sie gar nicht, nicht fristgerecht oder unwirksam ausgeübt.
      Insbesondere ist ein Widerruf nach Inanspruchnahme der Dienstleistung nicht mehr möglich, vgl. § 312d
      Abs. 3 BGB . Bitte beachten Sie hierzu die Ihnen mit Vertragsschluss übermittelten und auf der Seite
      Gedichte-Server.com jederzeit einsehbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dort unter II.2. sowie II.7.
      wurden Sie ebenso wie auf der Anmeldeseite klar und deutlich über die Entgeltlichkeit des
      Dienstleistungsvertrages informiert:

      "Der Nutzer ist zur Entrichtung des einmalige Nutzungsentgelts von 39,95 Euro verpflichtet (Entgelt). Die
      Mehrwertsteuer ist in diesem Betrag enthalten. Über diesen Betrag wird dem Nutzer eine Rechnung zugesandt.
      Der Rechnungsbetrag ist vorbehaltlich des Widerrufsrechts des Nutzers und unter Abbedingung von § 614 BGB
      nach Vertragsschluss fällig."

      Hinweis:
      Diese Zahlungserinnerung wirkt verzugsbegründend und bewirkt gem. §§ 280, 286 BGB, dass Sie von nun an zum
      Ersatz des sog. Verzögerungsschadens verpflichtet sind. Dazu gehören insbesondere auch die weiteren Kosten
      der Rechtsverfolgung, etwa durch weitere Mahnungen, Einschaltung eines Inkasso-/Rechtsanwaltsbüros oder
      Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens. Die dadurch entstehenden Mehrkosten stehen nicht zu unserer
      Disposition.


      Morgen werde ich den Anwalt noch einmal anrufen müssen weil ich mich jetzt langsam doch etwas bedrängt fühle durch Wörter wie "Inkasso" usw.

      Hat jemand von euch ähnliches erlebt? Kann man nur durch Angaben wie adresse, name usw. eine Rechnung gestellt bekommen, zumal man "minderjährig" ist?

      hoffe das geht zu meinen Gunsten aus, :wink: quarz
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      also wenn du nen ok eingeben musstest in son feld musste wohl zahlen



      nen ehemaliger klassenkumpel hat sich mal nen referat besorgt

      bekam ne 3 für und 3 wochen später ne rechnung von 120 euro



      er wollt auch nen anwalt loschicken


      aba nachdem ich ihn gefragt hab ob er nen OK eingeben musste war alles klar


      teures referat


      hätt ihm eins fürn 50 klargemacht für ne 1



      hehehe




      manuuu
      6 million ways to die but only 1 to life :rolleyes:
      naja, wenn man Lust hat kann man sich mit dem Anbieter streiten.

      Er muss nachweisen, dass DU es warst der da etwas eingetragen hat und OK getippt hat und nicht jemand deine Adressdaten verwendet hat.

      Edit: Oh und die widerrufsfrist, wann beginnt die eigentlich? Mit Vertragsabschluss? Mit Rechnungsbelehrung? Die Rechnung erst vier Wochen nach Abschluss zuzustellen ist hoffentlich in Deutschland nicht ohne weiteres zulaessig.

      Edit2: du sollst nicht luegen, da du die Daten eingetragen hast und zu bloed (verzeihung) warst das kleingedruckte zu lesen (auf dem Screenshot ist das gar nicht so klein) haben sie (auch wenn sie sich unfein benehmen) recht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „fragfutter“ ()

      tjoa, das ist dann mal dumm gelaufen...Viel Spaß mit den Gedichten!



      Ne mal im Ernst sowas sollte vom Verbraucherschutz in Deutschlang eigentlich ausgeschlossen werden, aber nur weil du nicht volljährig bist, heisst das ja nicht dass du nicht im Netz einkaufen kannst. Bei Amazon kann man sich mit 10 anmelden...

      Am besten mal kucken wie hoch die Kosten letztenendes wirklich sind. ein Anwalt wird wahrscheinlich teuerer sein.



      RE: Rechnung aus dem internet

      Ach Du Reck. Hast Du mal ins Impressum geschaut? Der Mensch hängt doch mit Gravenreuth und Syndikus zusammen.

      Wenn Du Lesestoff brauchst:
      gedichte-server.com/index.php?ac=impressum&w=
      juracafe.de/cgi-bin/forum5/main_config.pl?read=36672
      wiki.genealogy.net/wiki/Genealogie.de
      burat.de/impressum.html

      Im Zweifel würde ich mich da an deine Rechtschutz halten. Ich seh auf der Seite zwar einige Lücken (z.B. deutliche Kenntlichmachung der Datenschutzbestimmungen), die aber eher Nebenkriegsschauplätze darstellen.
      Wichtig ist in der Tat nur, inwieweit §106 BGB (Geschäftsfähigkeit) und §119 BGB (Anfechtbarkeit wegen Irrtums) in diesem Fall ziehen.
      Bin aber kein Anwalt.
      Im Gegensatz zu vielen Abzockern könnten die Leute in diesem Fall evtl. tatsächlich vor Gericht ziehen, stöber mal in dem Juracafe-Forum, ob das schon einem passiert ist, der nicht gezahlt hat. Wenn Rechtschutz sagt, sie würden im Zweifelsfall nicht zahlen, würd ich wohl in den sauren Apfel beißen, wenn die sagen, lass mal kommen .... dann so
      Um Minderjährige davor zu bewahren, für sie nachteilige Geschäfte einzugehen und die daraus entstehenden Folgen tragen zu müssen, gibt es gesetzliche Vorschriften, die sie davor schützen sollen.

      So sind Kinder und Jugendliche

      - bis zum vollendeten siebten Lebensjahr geschäftsunfähig. Das heißt, von ihnen eingegangene Verpflichtungen sind nichtig. Zum Beispiel nimmt Ihr Sechsjähriger Geld aus Ihrem Geldbeutel. Er kauft damit beim nächsten Kiosk einen Schlüsselanhänger. Sie sind mit diesem Kauf nicht einverstanden. Dann haben Sie das Recht, den Gegenstand zurückzugeben und Ihr Geld zurückzuverlangen.

      - vom siebten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr beschränkt geschäftsfähig. Das heißt, dass bestimmte, von ihnen abgeschlossene Rechtsgeschäfte gültig sind. So können altersübliche, geringfügige Geschäfte ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden, wenn sie mit dem Taschengeld bezahlt werden. Zum Beispiel der Kauf einer CD, einer Zeitschrift, eines Buches. Andere Rechtsgeschäfte allerdings bedürfen der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Nämlich die, die für den beschränkt geschäftsfähigen jungen Menschen rechtlich nicht vorteilhaft sind. Ihr Kind kauft sich zum Beispiel ein für seine finanziellen Möglichkeiten viel zu teures Fernsehgerät. Sie sind mit dem Kauf nicht einverstanden. Dann haben Sie das Recht, den Kauf rückgängig zu machen. Sie bekommen das Geld zurück. Oder Sie können den Kauf nachträglich genehmigen. Das würde im Übrigen auch zum Beispiel für eine durch Ihr Kind abgeschlossene Ratenvereinbarung gelten.

      - ab der Volljährigkeit voll geschäftsfähig. Das bedeutet, dass Ihr volljähriges Kind eigenständig Verträge jeder Art abschließen kann. Für die sich daraus ergebenden Folgen ist es aber auch voll verantwortlich.


      § 110 BGB
      Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln
      Buch 1 (Allgemeiner Teil)
      Abschnitt 3 (Rechtsgeschäfte)
      Titel 1 (Geschäftsfähigkeit)



      Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

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      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „KSK Baden“ ()

      Im Zweifelsfall würde ich behaupten, dass ein rechtskräftiger Vertrag zuz Stande gekommen ist.

      Afair ist der Vertrag mit Zugang der AGB geschloßen (die du ja bestätigt hast), im Zweifelsfall gehe ich aber davon aus, dass Sie dir auf der nächsten Seite nochmal den Vertrag bestätigt haben.
      Inwiefern eine Zusendung der Vertragsbestätigung notwendig ist, kann ich nicht sicher sagen, auf jeden Fall ist es aber nicht die feine englische, die Rechnung erst so spät zu stellen.

      Aber da du ne Rechtschutzversicherung hast, würde ich erst mal gegen die Rechnung angehen, mehr als das du sie zahlen musst, kann dir dann eigentlich auch nicht passieren.
      Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit
      BAERserker hat einen interessanten Link reingestellt vom Juracafe.
      Das Forum ist zwar ne Zumutung mit einer Baumstruktur wo man jede Antwort extra anklicken muss, aber letztendlich wird alles gut erklärt.

      Immo gibt es zwei Möglichkeiten.
      a) zahlen und Ruhe haben
      b) die Inkassobemühungen des Betreibers bis zum gerichtlichen Mahnbescheid strikt ingnorieren.
      @Fragfutter: Das mit dem strikten Abstreiten der Dateneingabe kam mir auch ein bisschen spanisch vor, wurde mir aber so vom rechtschutz-anwalt erklärt...

      also irgendwie hätte ich schon Lust um die Zahlung herumzukommen, weil ich mir sicher bin, dass die sich auf ihre überhaupt nicht feine englische Art ne menge Kunden fangen. Zwar ist die Oberfläche auf Seriös gemacht aber die Art einen Vertrag zu schliessen hat mehr was von einer Porno-Seite :rolleyes:

      Abwarten ist halt ein wenig Lotto spielen: Entweder sie geben auf, oder sie ziehens durch und ich muss ihre rechts-bemühungen bezahlen, alles oder nichts.

      Auf ein Inkasso-Unternehmen vor der Tür hätte ich natürlich wenig lust ;)
      Also bei aller Liebe, wer da ernsthaft seine volle Anschrift und Name usw. eingibt, ohne sich was bei zu denken, wo es doch heutzutage von so Seiten nur so wimmelt, dem tut so ein Denkzettel glaub ich auch mal ganz gut... Mensch passt doch mehr auf bei sowas die ziehen euch das Geld aus der Tasche! Ich denk da wirst nich viel machen können, du hast ihren Dienst sozusagen in Anspruch genommen und dich nicht rechtzeitig abgemeldet. Trotzdem mein Beileid ;(
      Ich weiß ja, wer blechen muss! :P :P

      Nee, im Ernst, zahl doch lieber die 40 Eus, spar dir den Anwaltsstress und lass es dir 'ne Lehre sein. ;)

      Und wenn dir die 40 Teuro zuviel Kohle sind, um sie einfach zu zahlen, mach deine eigene Abzockseite auf. :lache:
      hehe :P

      Also nee ich denk ja nich dran einer von vielen Dummen zu sein, nur damit mister X sich hinterm schreibtisch die Hände reibt :mecker:

      Habe nochmal bei meiner Rechtschutzversicherung angerufen. Die Seite ist ihnen bekannt, es kamen bereits mehrere Klagen, weshalb die Versicherung jetzt gegen die Firma ermittelt. Der direkte Rat: Weiterhin nicht reagieren, keine Angst vor Inkasso-unternehmen haben.

      das wäre doch gelacht : :boxen:
      Hmm...naja is ja nich mein Konto, das gesperrrt wird :P

      Aber inwieweit können die eigentlich wirklich mit Inkassobüros gegen einen vorgehen? Pfändungen? Konto sperren? Oder solche bösen Aktionen?

      Aber wenn`s eh schon mehrere Klagen gibt, kann man eigentlich beruhigt sein.

      Wir hatten mal sowas mit 'nem call-by-call-Anbieter: Wenn man sich einmal mit dem eingewählt hatte, war man gleich Mitglied in deren Club, ohne dass das irgendwo auch nur im Geringsten erwähnt wurde. 8o Naja, die ham dann mächtig vom Verbraucherschutz auf'n Sack gekriegt :P
      Was diese Inkassofirmen tun, ist nichts anderes als stellvertretend für Ihren Gläubiger zu versuchen eine Forderung einzutreiben. Mehr Rechte haben Sie trotzdem nicht, egal wie wichtig der Briefkopft der Firma aussieht und egal auf wie viele Urteile und Gesetze man sich in den Schreiben beruft.

      Auch Inkassobüros müssen den Rechtsweg einhalten, wenn Sie nicht zahlen, d. h., im Falle Ihrer Nichtzahlung müsste ein Mahnbescheid beantragt oder direkt geklagt werden. Und klagen können diese Inkassofirmen auch nur, wenn Sie dazu von Ihren Auftraggebern bevollmächtigt sind. Das gilt für die Firmen, die beauftragt sind, eine Forderung stellvertreten einzutreiben.

      Inkassobüros dürfen Sie nicht in unlauterer Weise unter Druck setzen, etwa mit nächtlichen Telefonanrufen oder aufdringlichen Außendienstmitarbeitern, die Ihre Wohnung trotz Aufforderung nicht verlassen. Gegen solch rechtswidrige Praktiken können Sie sich beim Amts- bzw. Landgerichtspräsidenten am Geschäftssitz des Inkassounternehmens beschweren oder in krassen Fällen Strafanzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten. Dabei wird Sie Ihre Schuldnerberatungsstelle vor Ort unterstützen.

      also immer ruhig blut ;)
      Originally posted by KSK Baden
      Inkassobüros dürfen Sie nicht in unlauterer Weise unter Druck setzen, etwa mit nächtlichen Telefonanrufen oder aufdringlichen Außendienstmitarbeitern, die Ihre Wohnung trotz Aufforderung nicht verlassen. Gegen solch rechtswidrige Praktiken können Sie sich beim Amts- bzw. Landgerichtspräsidenten am Geschäftssitz des Inkassounternehmens beschweren oder in krassen Fällen Strafanzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten. Dabei wird Sie Ihre Schuldnerberatungsstelle vor Ort unterstützen.


      Die Wohnung nach Aufforderung nicht verlassen (überhaupt ohne Aufforderung eintreten) ist immer ein "krasser Fall" und würde bei sofort zum Anruf bei der Polizei führen - was jetzt passiert, wenn der große Schrank von Moskau-Inkasso mich daran durch körperlichen Einsatz hindern will, kann ich auch nicht sagen, aber das wäre da wäre dann spätestens eine Strafanzeige fällig, sobald man wieder Schnabeltassen bedienen kann.

      Wenns nicht grad so ein Tier ist, ist das Hausrecht nach (gerüchteweise) fünf Minuten auch notwehrfähig. Und alles, was unter 100 Kilo wiegt, wird in dem Moment von mir aus der Tür gewemst (hilft dir jetzt wohl als Schüler nix).

      Also wenn was passiert, dann immer zunächst mal auf dem normalen Dienstweg, und wenn deine Rechtsschutz sagt, dass da gute Chancen bestehen, würd ichs wohl darauf ankommen lassen. Die dürften dir ja auch sagen können, wie teuer der Spaß schlimmstenfalls werden würde, wenn Du bei einer eventuellen Niederlage in der ersten Instanz nachgibst.
      Den Spass hat mein Schwager jetzt auch mit erlebt.Er war auf Gedichte.de,wollte was zur Taufe raussuchen und bekam jetzt ne Rechnung von 40 Euronen.Er muss sich wohl dort registriert haben,sonst hätten Sie nicht seine Adresse.
      Im Internet lauern mittlerweile soviele Gefahren und am Ende musste löhnen.Als ich damals noch mit 56 k rein ging,hatte sich ne schlanke 0190 Nummer in meiner DFÜ-Verbindung eingenistet.Ich musste einen Betrag von 100 DM zahlen,welcher in der Telekomrechnung aufgelistet war. :evil:
      Auch Wasser wird zum edlen Tropfen, mischt man es mit Malz und Hopfen!