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hier mal nen auszug:
Aktuelles vom 27. März 2007 Link per E-Mail verschicken... Zurück Drucken
BGH: Verantwortlichkeit des Betreibers eines Meinungsforums im Internet
Nach einem Urteil des BGH entfällt die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums für dort eingestellte ehrverletzende Beiträge nicht deshalb, weil dem Verletzten die Identität des Autors bekannt ist.
Der Kläger ist Mitbegründer und Vorstandsvorsitzender eines Vereins, dessen satzungsmäßiger Zweck u. a. die Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet ist. Die Beklagte ist Betreiberin eines Internetforums, das sich mit sexuellem Missbrauch und Kinderpornographie beschäftigt. Der Kläger hat die Beklagte auf Unterlassung der Verbreitung von zwei Beiträgen in Anspruch genommen, durch die sich der Kläger in seiner Ehre verletzt sieht und die von Dritten jeweils unter einem Pseudonym ("Nickname") in das Forum eingestellt worden waren. Der Autor eines der Beiträge ist den Parteien bekannt. Das LG hat der Klage im Wesentlichen stattgegeben. Das OLG hat die Klage hinsichtlich des Beitrags des den Parteien bekannten Verfassers abgewiesen. Die Revision des Klägers führte zur Aufhebung und Zurückverweisung.
Gegenstand des Revisionsverfahrens war u. a. die Frage, ob und unter welchen Umständen der Betreiber eines Internetforums vom Verletzten auf Unterlassung einer ehrverletzenden Äußerung in Anspruch genommen werden kann, die ein Dritter in das Forum eingestellt hat.
Nach Auffassung des BGH entfällt die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums für dort eingestellte ehrverletzende Beiträge nicht deshalb entfällt, weil dem Verletzten die Identität des Autors bekannt ist. Gegen den Forumsbetreiber könne vielmehr ab Kenntniserlangung ein Unterlassungsanspruch des Verletzten bestehen, unabhängig von dessen Ansprüchen gegen den Autor des beanstandeten Beitrags. Einem Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber des Forums stehe auch nicht entgegen, dass der beanstandete Beitrag in ein so genanntes Meinungsforum eingestellt worden ist. An einer abschließenden Entscheidung war der Senat gehindert, weil der Inhalt des zweiten Beitrags vom Tatrichter noch nicht gewürdigt worden war.
Urteil des BGH vom 27.03.2007
Az.: VI ZR 101/06
Quelle: Pressemitteilung Nr. 39/2007 des BGH vom 27.03.2007
manuuu
ps:deutschland greift durchgestern wurde nen gammelfleischvertreiber zu 3 einhalb jahren knast verurteilt
6 million ways to die but only 1 to life -
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Original von manuuu
hier mal nen auszug:
Nach Auffassung des BGH entfällt die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums für dort eingestellte ehrverletzende Beiträge nicht deshalb entfällt, weil dem Verletzten die Identität des Autors bekannt ist.
was ist das für ein deutsch? Sowas soll ne Pressemitteilung sein? Ist doch bestimmt gefaked und jemand hat sich dabei auch noch verschrieben ...
*** EDIT ***
Zitat auf Heise.de
BGH bestätigt Forenbetreiber-Haftung für fremde Beiträge ab Kenntnis
Ab Kenntnis, dass is schon mal ne halbwegs klare Definition. Aber ob nun bald jeder Forenbetreiber die Forenbeiträge moderiert, kann ich mir nicht vorstellen.Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Plugstar“ ()
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ne pluggi habs erst im radio gehoert mich gewundert und mal geguckt
is schon echt gabs mehrere seiten wo es stand hier eine:
lexisnexis.de/rechtsnews/index.php?p=produkt&aid=114239
manuuu
ps:is ja auch im prinzip nix neues aba jetzt halt besprochen bzw. rechtsgültig6 million ways to die but only 1 to life -
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Ganz genau Pluggie.
Funktioniert der Sandkasten eigentlich wieder? Das wär mal ein Grund, ihn wiederzubeleben - der nächste Stänkerer kommt bestimmt..
Allgemein find ich das Urteil übrigens eher kritisch, da kann man als Betreiber einer Community in Teufels Küche kommen. Wobei das auch noch von der Definition dieses "ab Kenntnis" abhängt.. We'll see.
ken-(<-- bei dem Wetter erst recht Sonnenbrille! :D)
this world can turn me down, but I won't turn away
and I won't duck and run, 'cause I'm not build that way -
jo mein reden irgend ein nichtsnutz kommt zB. ins forum erzält uber person x kagge verschwindet wieder und is nich mehr rausbekommbar(addresse usw.)
wenn herr x nun ne zivilklage einreicht gegen herrn nichtsnutz und er nich mehr ermittelbar is, zahlt der betreiber des forums wo er es gepostet hat
(wenn herr x gewinnt was wohl zo 87 prozent der fall is)
manuuu
ps:deswegen wenn man aus rache kagge labert oder nacktfotos bzw. filme von der ex postet6 million ways to die but only 1 to life -
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