Ba Lan 2007

    ACHTUNG dies ist das ALTE Forum!!

    Das neue gibt es unter https://discourse.bohramt.de!
      Original von SchiessMichTot
      Hi Fiction,
      die Lan ist leider ab 18 und ich glaube du gehörst noch
      nicht zu den alten Säcken oder. Wenn doch sag bitte bescheid,
      weil du laut Profil 16 bist.

      Grüße SchiessMichTot

      @ fiction
      damit dürfte Deine Frage beantwortet sein. Wie ich schon sagte hat das auch ne rechtliche Seite auch wenns ne Privatveranstaltung ist.

      Hier mal ein Auszug und ich hoffe ,damit sind Deine Fragen geklärt.




      c't 12/2006, S. 200: Jugendschutz
      Aufmacher
      Kai Mielke
      Spiel mit Grenzen
      Kleine Gesetzeskunde für Veranstalter von LAN-Partys

      Schauplatz: eine Garage, ein Mannschaftszelt oder eine Turnhalle. Leistungsfähige Rechner, in einem Netzwerk miteinander verbunden. Vor den Bildschirmen sitzen größtenteils jugendliche Spieler, die ihre Kontrahenten mit virtuellen Schusswaffen und ihre wachsende Müdigkeit mit Koffein bekämpfen. Lange Nächte voller Spannung, heiße Klickfinger - und einiges an brennenden Rechtsfragen für den verantwortlichen Macher.
      Anzeige

      Wer eine LAN-Party veranstalten will, hat einen guten Grund dafür - sei es hobbyistischer Spaß, die Pflege eines spielbegeisterten Freundeskreises oder eine halb- bis vollprofessionelle Geschäftstätigkeit [1]. In jedem Fall bürdet sich jemand, der ein Netzspiel-Event aufziehen will, einiges an Arbeit auf - und auch an Verantwortung.

      Über der Fülle an Organisationsaufgaben - vom Finden eines geeigneten Raums über das Bereitstellen der Netzwerktechnik bis zum Aufstellen von Regeln fürs Mit- und Gegeneinander - vergisst ein gestresster Veranstalter leicht, dass auch die rechtliche Seite einige Überlegung und vorsorgliche Klärung erfordert. Ordnungspolizeilicher Ärger, zivilrechtliche Forderungen oder sogar Strafanzeigen können demjenigen LAN-Party-Macher winken, der sich beispielsweise um Dinge wie Jugendschutz und Urheberrecht nicht schert.
      Kampflärm im Gewerbeviertel

      Nicht nur besorgte Eltern und potenziell genervte Nachbarn, sondern auch die Ordnungs- und Gewerbeämter werfen mitunter ein wachsames Auge auf LAN-Partys. Sie interessieren sich dafür, ob es sich im jeweiligen Fall um einen „Spielhallen- oder spielhallenähnlichen Betrieb“ handelt, der nach § 33 i Absatz 1 der Gewerbeordnung (GewO) erlaubnispflichtig ist. Bislang liegen zwar noch keine Gerichtsentscheidungen zu der Frage vor, ob beziehungsweise unter welchen Voraussetzungen eine LAN-Party eine Spielstätte im Sinne des Gewerberechts sein kann. Die Rechtsprechung zum Spielstättencharakter von Internet-Cafés, deren betrieblicher Schwerpunkt auf dem Angebot beziehungsweise der Nutzungsmöglichkeit von Computerspielen liegt, lässt sich jedoch ohne weiteres auf LAN-Partys übertragen [2].

      Insofern hängt die Frage, ob die Veranstaltung einer LAN-Party konzessionspflichtig ist oder nicht, entscheidend davon ab, ob der Veranstalter gewerbsmäßig handelt. Ein gewerbsmäßiges Handeln liegt immer dann vor, wenn jemand eine geschäftliche Tätigkeit selbstständig, planmäßig sowie fortgesetzt und mit dauernder Gewinnerzielungsabsicht ausübt. Als Faustregel kann man sich merken: Wer mit der Veranstaltung von LAN-Partys sein Geld oder auch nur ein willkommenes Zubrot verdient beziehungsweise in Zukunft verdienen will, braucht dafür eine gewerberechtliche Genehmigung. Um die Teilnehmer mit zubereiteten Speisen oder (bei LAN-Partys eher untypisch) mit alkoholischen Getränken zu versorgen, bedarf es unter Umständen auch einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis.

      Insgesamt lässt sich sagen: Je professioneller ein solches Spielevent aufgezogen wird (umfangreiche Werbung, aufwendig gestaltete Plakate, Beteiligung von Sponsoren, hohe Eintrittspreise etc.), desto eher ist mit einem Besuch der Gewerbeaufsicht beziehungsweise des Ordnungsamts zu rechnen. Sollte sich dabei herausstellen, dass die LAN-Party dem (Neben-)Erwerb des Veranstalters dient, ohne dass dieser über eine entsprechende Konzession verfügt, muss er mit einem - unter Umständen saftigen - Bußgeld rechnen.
      Spielstätte als Sperrgebiet?

      Eine LAN-Party, die nicht gewerbsmäßig veranstaltet wird, kann nach dem eben Gesagten zwar nicht als Spielhalle oder spielhallenähnlicher Betrieb im Sinne der Gewerbeordnung gelten. Es gibt jedoch noch einen anderen Spielhallenbegriff - und der betrifft den Jugendschutz. Behörden könnten auf den Gedanken kommen, den Veranstaltungsplatz als „öffentliche Spielhalle oder ähnlichen, vorwiegend dem Spielbetrieb dienenden Raum“ im Sinne von § 6 Absatz 1 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) anzusehen - mit der Folge, dass Kindern und Jugendlichen die Anwesenheit dort nicht gestattet werden dürfte.

      Wo es im rechtlichen Bereich mehrere Herangehensweisen an einen Sachverhalt gibt, bietet sich Juristen stets ein dankbares Diskussionsfeld. In diesem Fall hat man es also mit zweierlei Spielstättenbegriffen zu tun, einem gewerbe- und einem jugendschutzrechtlichen. Es ist umstritten, ob beide unterschiedlich auszulegen sind [3] oder ob der Spielstättenbegriff des JuSchG aufgrund der traditionellen Verbindung zum Gewerberecht nicht vielmehr identisch mit dem der Gewerbeordnung sein muss. Er würde dann ebenfalls einen gewerbsmäßigen (Spielhallen-)Betrieb voraussetzen [4].


      Hier nachzulesen

      Kleine Gesetzeskund für für Veranstalter von Lanpartys

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „KSK Baden“ ()

      als aufsichtsperson kann nur einer einspringen der das 18te lebensjahr vollendet hat und die eltern müssen schriftlich die aufsichtspflicht an diese person für die dauer der lan abtreten.Das heisst das diese Person für alles verantwortlich was sein Schützling"verbockt" :P

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „KSK Baden“ ()

      Werde einfach 18 und komm dann zur nächsten BA Lan.

      Wer von uns Psychos sollte schon die Verantwortung für einen anderen übernehmen.

      Ich vermute mal, das die Meisten schon mit der Verantwortung für sich selber überfordert sind.

      LOL !!!!!!!!!!!

      Ich freue mich auf alle erwachsenen Psycho-Gamer und hoffe Euch alle verantwortungslos "killen" niedermätzeln zu können.
      ?( Mut ist nicht, keine Angst zu haben, sondern die eigene Angst zu überwinden ;)
      also ich hab nen kollege der auch css zockt und über 18 ist ...
      mit dem geh ich auch am wochenende immer weg ,da drück ich meinen eltern immer sowas ein schreiben in die hand, dass er für die nächsten 12std die aufsichtpflicht hat...
      wenn der mitkommen dürfte ,wäre ich schon wieder im geschäft :p
      Musik aus meiner Stadt


      Wissen ist Macht und die Bestätigung meiner Intelligenz streichelt mein Ego!
      D-Bo (ersguterjunge.de)


      Original von fictioN
      also ich hab nen kollege der auch css zockt und über 18 ist ...
      mit dem geh ich auch am wochenende immer weg ,da drück ich meinen eltern immer sowas ein schreiben in die hand, dass er für die nächsten 12std die aufsichtpflicht hat...
      wenn der mitkommen dürfte ,wäre ich schon wieder im geschäft :p



      zja aber leider ist das maxium an leuten die an der lan teilnehemen schon erreicht !

      zja wieder pech gehabt ! :D
      Original von Wolfsblut
      Und mit dem Dopa würd ichs mir nicht versauen der ist schwer in Ordnung.



      der kann nicht emhr weiter rutschen der ist schon ganz unten !:D

      Original von fictioN
      jo dopamin, brauchst dir nicht in die hose zu machen..
      die nächste lan kommt schon
      keine angst!


      das werde ich bestimmt! aber ich hebe es mir für die nächste lan auf ....

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Dopamin“ ()