Vivendi und Blizzard, Verleger und Entwickler von World of Warcraft, klagen gegen den Hersteller des WoW-Cheat-Bots "Glider", bei dem Spieler ein Computerprogramm anweisen können, an dem Spiel teilzunehmen. Ein Gericht in Arizona soll feststellen, ob der Programmierer der Software, Michael Donnelly, und seine Firma MDY Copyrights verletzen.
Donnelly hatte im Jahr 2006 bereits versucht, mit einer Feststellungsklage die Rechtmäßigkeit des Vertriebs seines WoW-Hilfsprogramms bestätigen zu lassen. Zuvor waren Blizzard-Anwälte vor Donnellys Haus aufgetaucht und hatten ihm Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen. Klage respektive Gegenklage sind eingereicht, und beide Parteien warten nun auf das Urteil.
In ihrer Klage machen Vivendi und Blizzard finanzielle Verluste geltend. Bei 100.000 verkauften Glider-Bots rechnen sie mit Umsatzeinbußen von 10,5 Millionen US-Dollar (6,7 Millionen Euro) wegen verkürzter Abonnementszeiten: Ein rund um die Uhr spielender Bot bräuchte lediglich einen Monat, um zum höchsten Level aufzusteigen. Menschliche Spieler hingegen benötigten bei zwei Stunden Spielzeit pro Tag acht Monate dafür und zahlten somit 7 Monate länger jeweils 15 US-Dollar Teilnahmegebühren. Außerdem sehen sie Nachteile für den Ruf des Spiels. "Echte" Spieler würden einem Gutachten zufolge teilweise gegen Anwender des Bots verlieren, und das Sozialleben im Spiel leide, da man sich mit Bots nicht unterhalten könne.
Wäre das vielleicht bei Counterstrike auch möglich? Ja die theoretische Möglichkeit besteht das der Counterstrike Entwickler Valve einen Hersteller von CS-AimBots verklagen könnte, da VALVe Umsatzeinbußen durch weniger verkaufte Spiele hat, weil kein User ein cheat-verseuchtes Spiel spielen will. Auch bei einer Copyright-Verletzung des Bot-Herstellers wäre eine Klage von Valve möglich doch bis jetzt war es noch nicht der Fall das ein CS-AimBot Hersteller wie Organner oder uall verklagt wurde. Inwiefern der oben aufgeführte Fall auschlaggebend sein wird, werden wir in der Zukunft sehen.
Quelle: heise.de
Donnelly hatte im Jahr 2006 bereits versucht, mit einer Feststellungsklage die Rechtmäßigkeit des Vertriebs seines WoW-Hilfsprogramms bestätigen zu lassen. Zuvor waren Blizzard-Anwälte vor Donnellys Haus aufgetaucht und hatten ihm Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen. Klage respektive Gegenklage sind eingereicht, und beide Parteien warten nun auf das Urteil.
In ihrer Klage machen Vivendi und Blizzard finanzielle Verluste geltend. Bei 100.000 verkauften Glider-Bots rechnen sie mit Umsatzeinbußen von 10,5 Millionen US-Dollar (6,7 Millionen Euro) wegen verkürzter Abonnementszeiten: Ein rund um die Uhr spielender Bot bräuchte lediglich einen Monat, um zum höchsten Level aufzusteigen. Menschliche Spieler hingegen benötigten bei zwei Stunden Spielzeit pro Tag acht Monate dafür und zahlten somit 7 Monate länger jeweils 15 US-Dollar Teilnahmegebühren. Außerdem sehen sie Nachteile für den Ruf des Spiels. "Echte" Spieler würden einem Gutachten zufolge teilweise gegen Anwender des Bots verlieren, und das Sozialleben im Spiel leide, da man sich mit Bots nicht unterhalten könne.
Wäre das vielleicht bei Counterstrike auch möglich? Ja die theoretische Möglichkeit besteht das der Counterstrike Entwickler Valve einen Hersteller von CS-AimBots verklagen könnte, da VALVe Umsatzeinbußen durch weniger verkaufte Spiele hat, weil kein User ein cheat-verseuchtes Spiel spielen will. Auch bei einer Copyright-Verletzung des Bot-Herstellers wäre eine Klage von Valve möglich doch bis jetzt war es noch nicht der Fall das ein CS-AimBot Hersteller wie Organner oder uall verklagt wurde. Inwiefern der oben aufgeführte Fall auschlaggebend sein wird, werden wir in der Zukunft sehen.
Quelle: heise.de