Innenminister beschließen Verbot von Killerspielen
Foto: DDP
Die Innenministerkonferenz hat sich auf ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot von sogenannten Killerspielen verständigt. Der Beschluss ist nach Informationen von WELT ONLINE eine Reaktion auf den Amoklauf von Winnenden. Das Verbot soll so schnell wie möglich umgesetzt werden.
Die Innenministerkonferenz (IMK) in Bremerhaven hat sich für ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot von sogenannten Killerspielen ausgesprochen. Die Innenminister der 16 Bundesländer sehen es vor dem Hintergrund eines möglichen neuen Amoklaufs als erforderlich an, das Verbot „so schnell wie möglich umzusetzen“.
In der Beschlussvorlage der IMK, die WELT ONLINE vorliegt, heißt es: „Für Spiele, bei denen ein wesentlicher Bestandteil der Spielhandlung die virtuelle Ausübung von wirklichkeitsnah dargestellten Tötungshandlungen oder anderen grausamen oder sonst unmenschlichen Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen ist, ein ausdrückliches Herstellungs- und Verbreitungsverbot so schnell wie möglich umzusetzen.“
noch sone coole entscheidung unserer gewissenhaften politiker, aber schnell am sonntag die etablierten wählen, die richten das schoN!
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Die Innenministerkonferenz hat sich auf ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot von sogenannten Killerspielen verständigt. Der Beschluss ist nach Informationen von WELT ONLINE eine Reaktion auf den Amoklauf von Winnenden. Das Verbot soll so schnell wie möglich umgesetzt werden.
Die Innenministerkonferenz (IMK) in Bremerhaven hat sich für ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot von sogenannten Killerspielen ausgesprochen. Die Innenminister der 16 Bundesländer sehen es vor dem Hintergrund eines möglichen neuen Amoklaufs als erforderlich an, das Verbot „so schnell wie möglich umzusetzen“.
In der Beschlussvorlage der IMK, die WELT ONLINE vorliegt, heißt es: „Für Spiele, bei denen ein wesentlicher Bestandteil der Spielhandlung die virtuelle Ausübung von wirklichkeitsnah dargestellten Tötungshandlungen oder anderen grausamen oder sonst unmenschlichen Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen ist, ein ausdrückliches Herstellungs- und Verbreitungsverbot so schnell wie möglich umzusetzen.“
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