Hallo lieber Zockerfreunde.
Ich hoffe einer von euch kann mir mal nen Tipp geben, da ich folgendes Problem habe.
Ich wohne seit mehr als 6 Jahren mit meiner Freundin in einer gemeinsamen Wohnung. Mietvertrag auf sie und mich ausgestellt.
Die MIete wurde monatlich von meinem Konto abgebucht. Zusätzlich habe ich (nur auf meinen Namen) einen PKW-Stellplatz angemietet, der ebenfalls von selben Konto abgebucht wurde.
Die Wohnung und der Stellplatz laufen unter unterschiedlichen Vertragsnummern.
Im Schreiben, in dem wir die Änderung der Daten angegeben haben, haben wir weder die eine, noch die andere Vertragsnummer angegeben (nur den Namen der Mieter; das war bisher kein Problem)
Da ich mein Konto zum ersten Oktober aufgelöst habe, haben wir dem Vermieter die neuen Kontodaten für die Mieter (meine Freundin und mich) zugestellt. Zum ersten Oktober wurde die Miete der Wohnung bereits vom neuen Konto abgebucht.
Heute habe ich eine Mahnung erhalten, in der mich der Vermieter auf die säumige Zahlung des Stellplatzes aufmerksam gemacht hat.
(Das ich das zahle steht außer Frage und ist selbstverständlich)
Zusätzlich bekam ich jedoch eine Mahnungsgebür aufgebrummt.
(Diese Gebühr in der ersten Zahlungserinnerung empfinde ich nach einem Mietverhältnis von mehr als 6 Jahren als bodenlose Frechheit)
Meine Frage: Ist die erste Zahlungsaufforderung nicht generell ohne Gebühren? Meines Wissens nach darf bei der ersten Erinnerung nur das Porto an den säumigen Kunden weitergeleitet werden.
Und: ist es überhaupt rechtens diese Forderung zu erheben, wenn wir die Daten (Kontonummer) übermittelt haben.
Ich hoffe meine Schilderungen sind ausreichend um eine eindeutige Beurteilung zu gewährleisten.
Grüße tweet
Ich hoffe einer von euch kann mir mal nen Tipp geben, da ich folgendes Problem habe.
Ich wohne seit mehr als 6 Jahren mit meiner Freundin in einer gemeinsamen Wohnung. Mietvertrag auf sie und mich ausgestellt.
Die MIete wurde monatlich von meinem Konto abgebucht. Zusätzlich habe ich (nur auf meinen Namen) einen PKW-Stellplatz angemietet, der ebenfalls von selben Konto abgebucht wurde.
Die Wohnung und der Stellplatz laufen unter unterschiedlichen Vertragsnummern.
Im Schreiben, in dem wir die Änderung der Daten angegeben haben, haben wir weder die eine, noch die andere Vertragsnummer angegeben (nur den Namen der Mieter; das war bisher kein Problem)
Da ich mein Konto zum ersten Oktober aufgelöst habe, haben wir dem Vermieter die neuen Kontodaten für die Mieter (meine Freundin und mich) zugestellt. Zum ersten Oktober wurde die Miete der Wohnung bereits vom neuen Konto abgebucht.
Heute habe ich eine Mahnung erhalten, in der mich der Vermieter auf die säumige Zahlung des Stellplatzes aufmerksam gemacht hat.
(Das ich das zahle steht außer Frage und ist selbstverständlich)
Zusätzlich bekam ich jedoch eine Mahnungsgebür aufgebrummt.
(Diese Gebühr in der ersten Zahlungserinnerung empfinde ich nach einem Mietverhältnis von mehr als 6 Jahren als bodenlose Frechheit)
Meine Frage: Ist die erste Zahlungsaufforderung nicht generell ohne Gebühren? Meines Wissens nach darf bei der ersten Erinnerung nur das Porto an den säumigen Kunden weitergeleitet werden.
Und: ist es überhaupt rechtens diese Forderung zu erheben, wenn wir die Daten (Kontonummer) übermittelt haben.
Ich hoffe meine Schilderungen sind ausreichend um eine eindeutige Beurteilung zu gewährleisten.
Grüße tweet