Rapid Share gewinnt vor Gericht

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      Rapid Share gewinnt vor Gericht

      Gericht: RapidShare AG haftet nicht für Nutzer-Uploads --- 04.05.2010



      Die RapidShare AG hat ihr Berufungsverfahren gegen Capelight Pictures am Oberlandesgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: I-20 U 166/09) gewonnen. Die gegnerische Partei hatte zuvor beim Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung gegen RapidShare erwirkt, mit der es dem Filehosting-Unternehmen untersagt worden war, einige von ihren Kunden hochgeladene Filme zu speichern. Dieses Urteil wurde nun vom Oberlandesgericht Düsseldorf aufgehoben.

      Daniel Raimer von der Kanzlei Raimer, die die RapidShare AG vertritt: "Das Urteil ist richtungsweisend, weil das Oberlandesgericht Düsseldorf bisherigen Urteilen widerspricht und sich intensiv mit dem Geschäftsmodell von RapidShare beschäftigt."

      Das Oberlandesgericht Düsseldorf stellt in der Urteilsbegründung fest, dass RapidShare weder Daten vervielfältigt noch Dateien öffentlich zugänglich macht. Daten werden ausschließlich von Nutzern erstellt, zudem generiert RapidShare nicht erratbare Download-Links und verfügt weder über ein Inhaltsverzeichnis noch über eine Suchfunktion.

      Darüber hinaus setzte sich das Gericht intensiv mit den Schutzmaßnahmen der RapidShare AG auseinander. Es kommt dabei zu dem Ergebnis, dass RapidShare bereits jetzt ausreichende Schutzmaßnahmen vornimmt. Wortfilter sind laut Gericht sinnlos, weil Dateinamen nichtssagend oder mehrdeutig sein können. Eine Sperrung von IP-Adressen ist ebenfalls nicht zielführend, weil eine IP-Adresse in der Regel von vielen Personen genutzt wird.

      Christian Schmid, Gründer von RapidShare: "Wir freuen uns sehr über dieses Urteil. Das Gericht bestätigt damit, dass RapidShare nicht für Uploads seiner Kunden haftet. Das Urteil zeigt, dass die Versuche, unser Geschäftsmodell als illegal zu brandmarken, langfristig keinen Erfolg haben werden. RapidShare bedient mit seinem 1-Click-Filehosting legitime Interessen und Bedürfnisse seiner User und wird dies auch in Zukunft tun." (tok)


      Und wieder eine Klatsche für die Film-und Musikindustrie 8o

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      OK :D

      öhm habe jetzt die tage gelsen auf der seite des verbraucherschutzes das eine klage vom verbraucherschutz gewonnen wurde

      gegen die firma opendownload.de oder irgewndwas ,... ( jeder der mit streaming im inet zutun hat kennt die seite, oder ehr der pop up )

      dort werden meist free ware dinger angeboten wie adobe flash player etc etc und wurden mit 95 € berechnet :D

      dagegen hatte nun einer geklagt ( WEIL er so PLÖD war es dort zu laden ,... :rolleyes: )

      und hat gewonnen dannach gingen gleich 500 andere beschwerden rein und das gericht sprach gleich für die user !


      komme halt nur drauf weil ich die werbung immer nervig fande ,... un hier filesharing gelsen habe :D
      RapidShare gewinnt vor US-Gericht gegen Erotikanbieter


      Filehoster ist nicht für Urheberrechts-Verletzungen verantwortlich 20.05.2010
      14:36


      Ein US-Bezirksgericht im südlichen Kalifornien hat eine einstweilige Verfügung gegen den Filehoster RapidShare zurückgewiesen. Der Erotikanbieter Perfect 10 hatte behauptet, RapidShare stelle seinen Nutzern urheberrechtlich geschützte Werke für einen geringen Geldbetrag zur Verfügung, mit dem ehrliche Anbieter nicht konkurrieren könnten. Das Gericht wies RapidShare zufolge den Antrag mit der Begründung zurück, "dass RapidShare als Filehoster keine Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen werden könnten".

      Oberlandesgericht Düsseldorf urteilte ähnlich


      Das Logo von RapidShare
      RapidShare schließt Raubkopien in seinen AGBs aus, wird aber in der Praxis dennoch für illegale Zwecke genutzt.
      Logo: RapidShare Darüber hinaus hätte Perfect 10 RapidShare nicht einmal die Fundorte der urheberrechtlich geschützten Inhalte genannt. Laut Christian Schmid, Gründer von RapidShare, hebe das Urteil "den großen Unterschied zwischen RapidShare und illegalen Sharehostern verstärkt hervor". In einem vergleichbaren Verfahren urteilten deutsche Richter vor drei Wochen ähnlich. Das Unternehmen Capelight Pictures hatte zuvor eine einstweilige Verfügung erwirkt, die es RapidShare verboten hatte, von Nutzern hochgeladene Filme aus der Produktion des Anbieters zu speichern. Die einstweilige Verfügung wurde danach vom Oberlandesgericht Düsseldorf aufgehoben.

      RapidShare-AGBs schließen Raubkopien aus

      Klagen oder einstweilige Verfügungen gegen RapidShare haben aus der Sicht der Urheberrechtsinhaber betrachtet einen verständlichen Hintergrund. Obwohl der Filehoster das Hochladen urheberrechtlich geschützte Werke in seinen AGBs ausschließt, wird das Portal in der Praxis dennoch zur Verteilung von Raubkopien genutzt. Im Gegensatz zu klassischem Filesharing erfolgt die Verteilung dabei nicht über die IP des Uploaders, sondern mit der Adresse der RapidShare-Server. Da RapidShare ein Schweizer Unternehmen ist, gelangen ausländische Ermittlungsbehörden nicht ohne Weiteres an die Nutzerdaten.

      :D :D :D :D :D