brauche mal "juristische" hilfe

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      brauche mal "juristische" hilfe

      also meine frau und ich bewohnen eine 96qm wohnung. dazu gehoert ein ca 15qm balkon. der balkon is mit bohlen ausgelegt die warscheinlich nie impraegniert waren. nun bei der hitze haben sich alle bohlen hochgebogen und die alten schrauben sind boese fallen (barfuss). ich habe vor ca. 3 monaten angeboten das ich alles selbst mache bloss das material sollte gestellt werden. nun da meine frau den vermittler der wohnung kennt (sind im gleichen verein) werde ich immer wieder vertroestet.
      ich will ne mietminderung durchsetzen falls nichts passiert. weil der balkon gehoert zu der gesamten wohnflaeche dazu. und wir koennen den nich nutzen. also welche fristen hab ich zu beachten? kennt sich damit jemand aus ?
      Der Vermieter haftet für
      - Sachmängel und
      - für Rechtsmängel. Vgl. § 536 BGB.
      Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Mieträume mit einem Fehler behaftet ist, der ihre Tauglichkeit zum vertragsmäßigen Gebrauch aufhebt oder mindert; vgl. § 536 Abs. 1 BGB. Ein Rechtsmangel ist gegeben, wenn dem Mieter der vertragsmäßige Gebrauch der Mietsache durch das Recht eines Dritten ganz oder zum Teil entzogen wird oder von vornherein nicht gewährt werden kann (z.B. Doppelvermietung); vgl. § 536 Abs. 3 BGB.




      § 536
      Der Vermieter hat die vermietete Sache dem Mieter in einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauche geeigneten Zustande zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustande zu erhalten.



      § 536
      Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
      (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

      (2) Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt auch, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder später wegfällt.

      (3) Wird dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache durch das Recht eines Dritten ganz oder zum Teil entzogen, so gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.

      (4) Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam.



      In erster Linie würde ich solche Vorgänge mit dem Vermieter/der Hausverwaltung nur schriftlich besprechen. Mündliche Absprachen haben keine Geltung. Zum Balkon: generell wird die Hälfte der Balkon-Fläche zur Mietfläche hinzugezählt. Wenn Ihr also schriftlich um eine Behebung des Schadens gebeten habt, und/oder eine eigenhändige Reparatur unter Deckung der Materialkosten durch den Vermieter angeboten habt, und die Verwaltung darauf nicht reagiert, oder man Euch schlicht immer weiter vertröstet, dann gibt es hier allg. gültige Fristen, in denen man eigenmächtig eine angemessene Mietminderung ansetzen kann. Diese wäre im Euren Fall in etwa die Kaltmiete der Hälfte der Fläche Eures Balkons plus eine kleine Pauschale wegen der verminderten Mietqualität. Diese Mietminderung müsst Ihr schriftlich anmelden - meistens reagiert dann schnell jemand von der anderen Seite. :D

      Da ich aber weder Jurist bin, noch selbst die Muße habe, mich in meiner Freizeit um solche lästigen Querelen zu kümmern, ziehe ich in solchen fällen stets einen benachbarten Anwalt hinzu. Der regelt das meistens schnell und moderat.
      Ich würde mal im BGB nachlesen,auch wenn es Zeit in Anspruch nimmt.Ich hatte mal das Problem, das mir der Vermieter die Betriebskosten von 2 Jahre zuvor an die Kniescheibe nageln wollte.Ich hab auch im BGB nachgelesen,natürlich unter googlehilfe und hab ihm einen Brief nach Dr. No´s Umgangsform geschickt.
      Danach war Ruhe und das Geld musste ich nicht bezahlen :D
      Telefonisch bringt das nichts,alles schriftlich,so ist das leider nun mal
      Auch Wasser wird zum edlen Tropfen, mischt man es mit Malz und Hopfen!
      kommt immer auf den Vermieter an.

      In der letzten Wohnung hat die Vermieterin (Rentnerin) ueber mir gewohnt und war super nett. Wenn ich im Urlaub war, hat sie Blumen gegossen, den Inhalt meines Kuehlschrankes bei sich eingelagert (damit ich meinen Kuehlschrank ausmachen konnte) etc.

      Jetzige Wohnung wohnt der Vermieter im gleichen Ort. Bin an Weihnachten im Urlaub gewesen und hatte vergessen den Herd auszumachen (dachte ich...). Handytelefont, Vermieter faehrt in meine Wohnung und macht den Herd aus.